Stadt Wilhelmshaven

17. Mai 2019

Amtliche Wahlbekanntmachung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 18. Mai 2019

Der Gemeindewahlleiter der Stadt Wilhelmshaven
Wahlbekanntmachung

Der Gemeindewahlausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 16. Mai 2019 das amtliche Endergebnis der Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister vom 12. Mai 2019 festgestellt. Das Ergebnis wird gemäß § 45g Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) hiermit bekanntgemacht. Jede, in dem Wahlgebiet wahlberechtigte Person, jede Partei/Wählergruppe und jede Einzelbewerberin/jeder Einzelbewerber, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gemäß § 46 Abs. 3 NKWG innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Wilhelmshaven

Wahlberechtigte: 63.848
Wählerinnen und Wähler: 29.499 (46,20 %)
Ungültige Stimmzettel: 188 ( 0,64%)
Gültige Stimmzettel: 29.311 (99,36%)

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

1 Dr, Weller, Niels (SPD) 8.279 (28,25 %)
2 Seßelberg, Ralf (CDU) 2.391 ( 8,16 %)
3 Dr. Poljak, Jaroslaw (AFD) 1.104 ( 3,77 %)
4 von den Berg, Michael (GRÜNE) 3.069 (10,47 %)
5 Stefan Becker (WBV) 2.231 ( 7,61 %)
6 Walpurgis, Uwe (UWG) 1.292 ( 4,41 %)
7 Tönnjes, Andreas (Piraten Nds.) 510 ( 1,74 %)
8 Bakir Brader, Jacqueline (Einzelbewerberin) 517 ( 1,76 %)
9 Ducci.Eiklenborg, Petra (Einzelbewerberin) 634 ( 2,16 %)
10 Feist, Carsten (Einzelbewerber) 7.606 (25,95 %)
11 Freudenberg, Peter (Einzelbewerber) 335 ( 1,14 %)
12 Starzonek, Stefan (GFW) 724 ( 2,47 %)
13 Gozdzik, Elke (Einzelbewerberin) 116 ( 0,40 %)
14 Jurk, Marcus (Einzelbewerber) 341 ( 1,16 %)
15 Raddatz, Holger (Einzelbewerber) 162 ( 0,55 %).

Es wird festgestellt, dass kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat und somit eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern durchzuführen ist, welche die höchsten Stimmanteile erhalten haben ( § 45g Abs. 2 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz).

Wilhelmshaven, den 16. Mai 2019
i.V. Jugl (stellv. Gemeindewahlleiter)


Stichwahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Wilhelmshaven

Gem. § 45j Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz wird bekanntgemacht, dass auf Grund der Feststellung des Ergebnisses der Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister vom 12. Mai 2019 durch den Gemeindewahlausschuss eine Stichwahl stattfindet.

Die Wahl findet statt am: 26. Mai 2019 (zeitgleich mit der Wahl zum Europäischen Parlament). Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Wahlberechtigten, die für die Wahl am 12. Mai 2019 und einer evtl. Stichwahl am 26. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird keine neue Wahlbenachrichtigung zugestellt.

Wahlberechtigte, welche zur Wahl am 12. Mai 2019 einen Wahlschein nach § 19 Abs. 2 NKWG erhalten haben, sowie Personen die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen ( § 45 k Satz 1 NKWG).

Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum 24. Mai 2019 13:00 Uhr ausschließlich persönlich im Wahlamt der Stadt Wilhelmshaven, Rathausplatz 7 beantragt werden. Auf Grund der Postlaufzeiten erfolgt kein postalischer Versand.

Wurde ein Wahlschein für die Stichwahl bereits mit der Wahl am 12. Mai 2019 beantragt, können die entspr. Briefwahlunterlagen ab Freitag dem 17. Mai 2019 persönlich oder durch im Antrag Beauftragte abgeholt werden.

Wilhelmshaven, den 16. Mai 2019
i.V. Jugl (stellv. Gemeindewahlleiter) 

powered by webEdition CMS