Stadt Wilhelmshaven

26. April 2019

Wahlbekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und über die Erteilung von Wahlscheinen gemäß § 19 Europawahlordnung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 27. April 2019

Wahlbekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
und über die Erteilung von Wahlscheinen
gemäß § 19 Europawahlordnung

Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die 9. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. Jeder Wahlberechtigte wird in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, in welchem er am Stichtag „14. April 2019“ mit Hauptwohnung gemeldet war.

Für Unionsbürger muss bis zum 05. Mai 2019 ein schriftlicher Antrag erfolgen, um in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden.

1. Wie erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin?
Alle eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens Ende April 2019 durch die Deutsche Post AG eine Wahlbenachrichtigung mit Angabe des Wahlbezirks und des Wahlraums. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf besonderen Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

2. Wo kann ich das Wählerverzeichnis einsehen?
Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke in Wilhelmshaven kann vom 6. bis 10. Mai 2019 während der Öffnungszeiten in der Dienststelle Wahlen Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, eingesehen werden.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu seiner eigenen Person überprüfen. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk entsprechend dem Melderecht eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird bis zum Wahltag im automatisierten Verfahren geführt; deshalb ist die Einsichtnahme nur in einem Datensichtgerät möglich, das von einem Mitarbeiter des Wahlamtes bedienst wird.

3. Wie kann ich Einspruch einlegen?
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in dem oben beschriebenen Zeitraum beim Wahlamt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

4. Was ist ein Wahlschein?
Mit der Wahlbenachrichtigung kann nur in dem jeweils angegebenen Wahlraum gewählt werden. Auf Antrag wird ein Wahlschein ausgestellt. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Nach Ausstellung des Wahlscheins erfolgt zur Vermeidung einer Doppelwahl ein entsprechender Sperrvermerk im Wählerverzeichnis, so dass im zuständigen Wahlraum nicht mehr gewählt werden kann.

Ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter erhält den Wahlschein nur aus folgenden Gründen:

- Er weist nach, dass er ohne sein Verschulden die unter Punkt 2 genannte Frist versäumt hat.

- Das Recht auf die Teilnahme an der Wahl ist erst nach Ablauf der unter Punkt 2 genannten Frist entstanden.

- Das Wahlrecht ist im Einspruchsverfahren festgestellt worden und diese Feststellung ist erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses getroffen worden.

5. Bis wann und wo kann ein Wahlschein beantragt werden?
Wahlscheinanträge können bis zum 24.05.2019, 18:00 Uhr, im Wahlamt Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, mündlich oder schriftlich (über das Internet unter: www.wilhelmshaven.de oder per E-Mail wahlamt@wilhelmshaven.de ) gestellt werden. Unzulässig sind telefonische Anträge (auch keine SMS). Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Das Wahlamt hat vom 08. April 2019 bis zum 26. Mai 2019 erweiterte Öffnungszeiten:

- Montag bis Donnerstag                      von 8.00 bis 17.00 Uhr

- Freitag                                             von 8.00 bis 13.00 Uhr

- Samstag                                          von 9.00 bis 12.00 Uhr

Zusätzlich:

- Freitag, 24.05.19                             von 8.00 bis 18.00 Uhr

- Samstag, 25.05.19                           von 8.00 bis 15.00 Uhr

- Sonntag, 12.05. und 26.05.19           von 8.00 bis 18.00 Uhr

 Am Wahltag (26. Mai 2019) kann bis 15.00 Uhr ein Wahlschein nur dann ausgestellt werden, wenn

- nachweislich eine plötzliche Erkrankung eingetreten ist (… das Aufsuchen des Wahlraumes ist nicht mehr möglich);

- glaubhaft versichert wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist;

- eine Wahlberechtigung nachträglich entstanden ist.

 6. Was ist mit der Briefwahl?
Wer einen Wahlschein für die Briefwahl beantragt, erhält zusätzlich einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag für die Rücksendung und ein Merkblatt zur Briefwahl.

Es ist möglich, dass eine andere Person die Briefwahlunterlagen vom Wahlamt abholt. Diese werden aber nur dann einer anderen Person ausgehändigt, wenn eine Vollmacht vorgelegt wird und der Abholer der Briefwahlunterlagen erklärt, dass er diesbezüglich nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Er hat sich auf Verlangen auszuweisen.

7. Bis wann muss ein Wahlbrief zurück gesendet werden?
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief (mit dem Wahlschein und mit dem Stimmzettel im Stimmzettelumschlag) so rechtzeitig an den Stadtwahlleiter, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am 26. Mai 2019 bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Wahlamt abgegeben werden (nicht jedoch im Wahlraum eines Wahlbezirks).

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.

Wilhelmshaven, den 27.04.2019

Wagner
Oberbürgermeister

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