Wahlbekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und über die Erteilung von Wahlscheinen gemäß § 30 Nds. Kommunalwahlordnung
Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 06. April 2019
Wahlbekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
und über die Erteilung von Wahlscheinen
gemäß § 30 Nds. Kommunalwahlordnung
Am Sonntag, dem 12. Mai 2019, finden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Direktwahlen zur Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl wird, zeitgleich mit der Wahl zum 9. Europäischen Parlament, durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte wird in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, in welchem er am Stichtag „31. März 2019“ mit Hauptwohnung gemeldet war.
1. Wie erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin?
Alle eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens Mitte April 2019 durch die Deutsche Post AG eine Wahlbenachrichtigung mit Angabe des Wahlbezirks und des Wahlraums. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf besonderen Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
2. Wo kann ich das Wählerverzeichnis einsehen?
Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke in Wilhelmshaven kann vom 23. bis 26. April 2019 während der Öffnungszeiten in der Dienststelle Wahlen (Wahlamt), Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, eingesehen werden.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten seines eigenen Wahlbezirks überprüfen. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk entsprechend dem Melderecht eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird bis zum Wahltag im automatisierten Verfahren geführt; deshalb ist die Einsichtnahme nur in ein Datensichtgerät möglich, das von einem Mitarbeiter des Wahlamtes bedient wird.
3. Wie kann ich Einspruch einlegen?
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in dem oben beschriebenen Zeitraum beim Wahlamt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
4. Was ist ein Wahlschein?
Mit der Wahlbenachrichtigung kann nur in dem jeweils angegebenen Wahlraum gewählt werden. Auf Antrag wird ein Wahlschein ausgestellt. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Nach Ausstellung des Wahlscheines erfolgt zur Vermeidung einer Doppelwahl ein entsprechender Sperrvermerk im Wählerverzeichnis, so dass im zuständigen Wahlraum nicht mehr gewählt werden kann.
Ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter erhält den Wahlschein nur aus folgenden Gründen:
- Er weist nach, dass er ohne sein Verschulden die unter Punkt 2 genannte Frist versäumt hat.
- Das Recht auf die Teilnahme an der Wahl ist erst nach Ablauf der unter Punkt 2 genannte Frist entstanden.
- Das Wahlrecht ist im Einspruchsverfahren festgestellt worden und diese Feststellung ist erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses getroffen worden.
5. Bis wann und wo kann ein Wahlschein beantragt werden?
Wahlscheinanträge können bis zum 10. Mai 2016, 13.00 Uhr im Wahlamt, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, mündlich oder schriftlich (über das Internet unter „www.wilhelmshaven.de“ oder auch per E-Mail: (wahlamt@wilhelmshaven.de) gestellt werden. Unzulässig sind telefonische Anträge (auch keine SMS). Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Das Wahlamt hat vom 08. April bis 26. Mai 2019 erweiterte Öffnungszeiten:
- Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr
- Samstag (ab 13.04.19) von 9.00 bis 12.00 Uhr
Am Samstag dem 20. April 2019 ist das Wahlamt geschlossen
zusätzlich:
- Freitag 24.05.19 von 8.00 bis 18.00 Uhr
Samstag 25.05.19 8.00 bis 15.00 Uhr
- Sonntag, 12.05. und 26.05.19 von 8.00 bis 18.00 Uhr
Am Wahltag (12. Mai 2019) kann bis 15.00 Uhr ein Wahlschein nur dann ausgestellt werden, wenn
- nachweislich eine plötzliche Erkrankung eingetreten ist (... das Aufsuchen des Wahlraumes ist nicht mehr möglich);
- glaubhaft versichert wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist;
- eine Wahlberechtigung nachträglich entstanden ist.
6. Was ist mit der Briefwahl?
Der Wahlschein wird stets mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt (amtliche Stimmzettel, ein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag, ein amtlicher gelber Wahlbriefumschlag für die Rücksendung und ein Merkblatt zur Briefwahl).
Es ist möglich, dass eine andere Person Briefwahlunterlagen vom Wahlamt abholt. Diese werden aber nur dann einer anderen Person ausgehändigt, wenn eine Vollmacht vorgelegt wird und der Abholer der Briefwahlunterlagen erklärt, dass er diesbezüglich nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Er hat sich auf Verlangen auszuweisen.
7. Bis wann muss ein Wahlbrief zurück gesendet werden?
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief (mit dem Wahlschein und mit den Stimmzetteln im Stimmzettelumschlag) so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am 12. Mai 2019 bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Wahlamt abgegeben werden (nicht jedoch im Wahlraum eines Wahlbezirks).
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.
8. Besondere Regelungen Briefwahl zur Stichwahl am 26.05.2019
Briefwahl zur Stichwahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister ist ausschließlich vor Ort im Wahlamt, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven in der Zeit vom 21.05. bis 24.05.2019 zu den unter Punkt 5 angegebenen Öffnungszeiten möglich.
Am Wahltag (26. Mai 2019) kann bis 15.00 Uhr ein Wahlschein nur dann ausgestellt werden, wenn
- nachweislich eine plötzliche Erkrankung eingetreten ist (... das Aufsuchen des Wahlraumes ist nicht mehr möglich);
- glaubhaft versichert wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist;
- eine Wahlberechtigung nachträglich entstanden ist.
Wahlbriefe für die Stichwahl (mit dem Wahlschein und mit den Stimmzetteln im Stimmzettelumschlag) müssen dem Gemeindewahlleiter, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, spätestens am 26. Mai 2019 bis 18.00 Uhr vorliegen. Der Wahlbrief kann auch im Wahlamt abgegeben werden (nicht jedoch im Wahlraum eines Wahlbezirks).
in Vertretung
Schönfelder
Erster Stadtrat