Stadt Wilhelmshaven

05. April 2019

Wahlbekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und über die Erteilung von Wahlscheinen gemäß § 30 Nds. Kommunalwahlordnung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 06. April 2019

Wahlbekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
und über die Erteilung von Wahlscheinen
gemäß § 30 Nds. Kommunalwahlordnung

Am Sonntag, dem 12. Mai 2019, finden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Direktwahlen zur Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl wird, zeitgleich mit der Wahl zum 9. Europäischen Parlament, durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte wird in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, in wel­chem er am Stichtag „31. März 2019“ mit Hauptwohnung gemeldet war.

1. Wie erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin?

Alle eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens Mitte April 2019 durch die Deutsche Post AG eine Wahlbenachrichtigung mit Angabe des Wahlbezirks und des Wahlraums. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlbe­rechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf besonderen Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten keine Wahlbe­nachrichtigung.

2. Wo kann ich das Wählerverzeichnis einsehen?

Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke in Wilhelmshaven kann vom 23. bis 26. April 2019 während der Öffnungszeiten in der Dienststelle Wahlen (Wahlamt), Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, eingesehen wer­den.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wählerver­zeichnis eingetragenen Daten seines eigenen Wahlbezirks überprüfen. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Da­ten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk ent­sprechend dem Melderecht eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird bis zum Wahltag im automatisierten Verfahren geführt; deshalb ist die Einsichtnahme nur in ein Datensichtgerät möglich, das von einem Mit­arbeiter des Wahlamtes bedient wird.

3. Wie kann ich Einspruch einlegen?

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in dem oben beschriebenen Zeitraum beim Wahlamt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift ein­gelegt werden.

4. Was ist ein Wahlschein?

Mit der Wahlbenachrichtigung kann nur in dem jeweils angegebenen Wahlraum ge­wählt werden. Auf Antrag wird ein Wahlschein ausgestellt. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Nach Ausstellung des Wahlschei­nes erfolgt zur Vermeidung einer Dop­pelwahl ein entsprechender Sperr­vermerk im Wählerverzeichnis, so dass im zuständi­gen Wahlraum nicht mehr gewählt werden kann.

Ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter erhält den Wahl­schein nur aus folgenden Gründen:

- Er weist nach, dass er ohne sein Verschulden die unter Punkt 2 ge­nannte Frist versäumt hat.

- Das Recht auf die Teilnahme an der Wahl ist erst nach Ablauf der un­ter Punkt 2 genannte Frist  entstanden.

- Das Wahlrecht ist im Einspruchsverfahren festgestellt worden und diese Feststel­lung ist erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses getroffen wor­den.

5. Bis wann und wo kann ein Wahlschein beantragt werden?

Wahlscheinanträge können bis zum 10. Mai 2016, 13.00 Uhr im Wahlamt, Rathaus­platz 7, 26382 Wilhelmshaven, mündlich oder schriftlich (über das Internet unter „www.wilhelmshaven.de“ oder auch per E-Mail: (wahlamt@wilhelmshaven.de) gestellt werden. Unzulässig sind telefoni­sche Anträge (auch keine SMS). Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person be­dienen.

Das Wahlamt hat vom 08. April bis 26. Mai 2019 erweiterte Öff­nungszeiten:

-          Montag bis Donnerstag     von     8.00 bis 17.00 Uhr

-          Freitag                            von     8.00 bis 13.00 Uhr

-          Samstag (ab 13.04.19)     von     9.00 bis 12.00 Uhr

Am Samstag dem 20. April 2019 ist das Wahlamt geschlossen

zusätzlich:

     -     Freitag            24.05.19               von    8.00 bis 18.00 Uhr

            Samstag        25.05.19                         8.00 bis 15.00 Uhr

-          Sonntag,       12.05. und 26.05.19 von   8.00 bis 18.00 Uhr

Am Wahltag (12. Mai 2019) kann bis 15.00 Uhr ein Wahlschein nur dann aus­gestellt werden, wenn

- nachweislich eine plötzliche Erkrankung eingetreten ist (... das Aufsu­chen des Wahlraumes ist nicht mehr möglich);

- glaubhaft versichert wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist;

- eine Wahlberechtigung nachträglich entstanden ist.

6. Was ist mit der Briefwahl?

Der Wahlschein wird stets mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt (amtliche Stimmzettel, ein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag, ein amtlicher gelber Wahlbrief­umschlag für die Rücksendung und ein Merkblatt zur Briefwahl).

Es ist möglich, dass eine andere Person Briefwahlunterlagen vom Wahlamt abholt. Diese werden aber nur dann einer anderen Person ausge­händigt, wenn eine Voll­macht vorgelegt wird und der Abholer der Brief­wahlunterlagen erklärt, dass er diesbe­züglich nicht mehr als vier Wahlbe­rechtigte vertritt. Er hat sich auf Verlangen auszu­weisen.

7. Bis wann muss ein Wahlbrief zurück gesendet werden?

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief (mit dem Wahlschein und mit den Stimmzetteln im Stimmzettelumschlag) so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am 12. Mai 2019 bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Wahlamt abgegeben werden (nicht jedoch im Wahlraum eines Wahlbezirks).

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versen­dungsform unentgeltlich befördert.

8. Besondere Regelungen Briefwahl zur Stichwahl am 26.05.2019

Briefwahl zur Stichwahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister ist ausschließlich vor Ort im Wahlamt, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven in der Zeit vom 21.05. bis 24.05.2019 zu den unter Punkt 5 angegebenen Öffnungszeiten möglich.

Am Wahltag (26. Mai 2019) kann bis 15.00 Uhr ein Wahlschein nur dann aus­gestellt werden, wenn

- nachweislich eine plötzliche Erkrankung eingetreten ist (... das Aufsu­chen des Wahlraumes ist nicht mehr möglich);

- glaubhaft versichert wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist;

- eine Wahlberechtigung nachträglich entstanden ist.

Wahlbriefe für die Stichwahl (mit dem Wahlschein und mit den Stimmzetteln im Stimmzettelumschlag) müssen dem Gemeindewahlleiter, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, spätestens am 26. Mai 2019 bis 18.00 Uhr vorliegen. Der Wahlbrief kann auch im Wahlamt abgegeben werden (nicht jedoch im Wahlraum eines Wahlbezirks).

in Vertretung

Schönfelder
Erster Stadtrat

powered by webEdition CMS