Stadt Wilhelmshaven

29. März 2019

Öffentliche Bekanntmachung Lärmaktionsplan der Stadt Wilhelmshaven Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung, Jeverschen Wochenblatt und der Nordwest Zeitung am 30.03.2019

Öffentliche Bekanntmachung
Lärmaktionsplan der Stadt Wilhelmshaven
Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union erstmals eine europäische Regelung zur Betrachtung von Schallimmissionen getroffen. Darin werden die Staaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen

- strategische Lärmkarten zu erstellen,

- die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu    informieren,

Aktionspläne aufzustellen

- die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Wilhelmshaven zu ermitteln sowie Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung darzustellen. Es werden nur Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr untersucht.

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in der Sitzung am 20. März 2019 den Lärmaktionsplan beschlossen. Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt in der Zeit vom

01. April 2019 bis einschließlich 12. April 2019

im Obergeschoss, Zimmer 223
des Gebäudes B der Technischen Betriebe Wilhelmshaven,
Freiligrathstraße 420,
26386 Wilhelmshaven

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann dort während der im Folgenden angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Montags – Donnerstags:   8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitags:                                                       8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

oder nach telefonischer Terminvereinbarung.

Auskünfte erteilt:

Herr Thorsten Springwald, Amt für Umweltschutz und Bauordnung, Erdgeschoss,

Zimmer 127 der o.g. Adresse,

von Montags bis Freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr,

Montags bis Donnerstags zusätzlich in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr,

Telefon: 04421 – 16 2554, E-Mail: thorsten.springwald@wilhelmshaven.de.

Der Lärmaktionsplan kann ebenfalls online unter www.wilhelmshaven.de, „Bekanntmachungen der Stadt Wilhelmshaven“ eingesehen werden.

Der vorstehende Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich nachrichtlich im Internet auf www.wilhelmshaven.de unter „Bekanntmachungen der Stadt Wilhelmshaven“ veröffentlicht.

Wilhelmshaven, den 26.03.2019

Wagner
Oberbürgermeister

 

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