Stadt Wilhelmshaven

08. März 2019

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 28.02.2019

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung, im Jeverschen Wochenblatt und in der Nordwest-Zeitung am 09.03.2019

Öffentliche Bekanntmachung

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 28.02.2019, gemäß den §§ 4, 6 und 10 des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), zur Errichtung und zum Betrieb zweier Windenergieanlagen des Anlagentyps Enercon E126 EP4 mit einer Nennleistung von jeweils 4.200 kW, im Stadtgebiet Wilhelmshaven, Tammhauser Weg o.Nr..

Gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der jeweils geltenden Fassung, gibt die Stadt Wilhelmshaven, Amt für Umweltschutz und Bauordnung, Abteilung Industrie, Immissionsschutz und Abfall, hiermit bekannt:

Der Firma Enercon GmbH mit Sitz in 26605 Aurich, Dreekamp 5, wird aufgrund ihres Antrages vom 11.12.2017, zuletzt ergänzt am 26.02.2019, nach Maßgabe der Genehmigung zugrunde liegenden Antragsunterlagen und der in der Genehmigung genannten Nebenbestimmungen, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb zur Errichtung und zum Betrieb zweier Windenergieanlagen. Die Anlagen des Anlagentyps Enercon E126 EP4 mit einer Nennleistung von jeweils 4.200 kW sollen auf den Grundstücken Tammhauser Weg. o. Nr., Gemarkung Sengwarden, Flur 3, Flurstück 129/1, mit den Koordinaten gem. UTM Zone 32N RW: 437369, HW: 5941263 sowie auf dem Flurstück 150, mit den Koordinaten gem. UTM Zone 32N RW: 437418, HW: 5940937 mit einer Nabenhöhe von jeweils 135 m, einem Rotordurchmesser von jeweils 127 m und einer Gesamthöhe von jeweils 198,50 m, errichtet werden. Das Bauvorhaben wird unter dem Aktenzeichen IM 0003/2017 geführt.

Der Genehmigungsbescheid ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht von der Genehmigung eingeschlossen sind. Die Genehmigung ist mit Bedingungen und Auflagen verbunden.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Wilhelmshaven, Rathausplatz 1, 26382 Wilhelmshaven, erhoben werden.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung liegt in der Zeit vom

11.03.2019 bis einschließlich 25.03.2019

im Obergeschoss, Zimmer 223, des Gebäudes B der Technischen Betriebe Wilhelmshaven,

Freiligrathstraße 420, 26386 Wilhelmshaven,

während der im Folgenden angegebenen Zeiten:

Montags – Donnerstags:

8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr,

Freitags: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr,

oder darüber hinaus nach telefonischer Terminvereinbarung, zur Einsichtnahme aus.

Der Bescheid und dessen Begründung kann, bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist, von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Auskünfte erteilt:

Herr Frank Murhoff, Amt für Umweltschutz und Bauordnung, Erdgeschoss, Zimmer 136 der o.g. Adresse,

Montags bis Freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und

Montags bis Donnerstags zusätzlich in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr.

Telefon: 04421 – 16 2525, E-Mail: frank.murhoff@wilhelmshaven.de

Wagner
Oberbürgermeister

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