Kongruenzraum der Stadt Wilhelmshaven
„Einzugsbereich WHV – Marktgebiet des Oberzentrums“
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 19.12.2018 aufgrund des Landesraumordnungsprogramms (LROP) vom 17.02.2017 das zum oberzentralen Kongruenzraum gehörende Marktgebiet beschlossen (siehe Anlage).