Stadt Wilhelmshaven

28. November 2018

Für den Winter bestens gerüstet

Mit 30 Mitarbeitern und diversen Fahrzeugen ist der städtische Eigenbetrieb TBW bestens gerüstet für die einsetzende Kälte: Der Winterdienst steht bereit. Sein Einsatz beschränkt sich nicht nur auf etwa 150 Kilometer Straßen, sondern umfasst auch Radwege, viele Gehwege vor städtischen Liegenschaften und Fußgängerüberwege, die gegen die Glätte abgestumpft werden. In der Salzhalle sind 1.300 Tonnen Streusalz gelagert, um gut durch den Winter zu kommen. Sollte es hart auf hart kommen, kann TBW kurz-fristig weitere 500 Tonnen nachordern.

Für Schnee- und Eisfreiheit auf den Straßen und Wegen muss aber nicht nur die Stadt sorgen, auch Grund-stückseigentümer stehen in der Pflicht. Damit die Bürger sicher durch die kalten Tage kommen, hat TBW einige Informationen zusammengestellt.

Jeder Grundstückseigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass vor seinem Grundstück die Reinigung des Geh- und Radweges gewährleistet ist. Bei Schneefall und Glätte sind die Rad- und Gehwege - mit einer geringeren Breite als 1,50 Meter ganz - die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 Meter freizuhalten bzw. mit Sand oder anderen Mitteln so abzustumpfen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens einem Meter neben der Fahrbahn bzw. der Rand freizuhalten. In Fußgängerzonen ist an den jeweiligen Rändern verlaufend ein breiter Streifen von durchgängig mindestens 1,50 Meter zu räumen bzw. bei Glätte abzustumpfen. Zugänge zu den Fußgängerüberwegen, Gullys, Rinnsteine, Einlaufschächte zur Kanalisation und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.

Der Winterdienst muss in der Woche morgens bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchgeführt und bei Bedarf im Laufe des Tages bis abends 20 Uhr wiederholt werden. Zur Beseitigung von Schnee und Eis können Sand oder andere abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat genutzt werden. Salz und schädliche Chemikalien dürfen hingegen nicht verwendet werden. Bei der Auswahl des Streuguts sollte auf die Umweltverträglichkeit geachtet werden. Das Streuen auf angelegten Grünstreifen sowie im Wurzelbereich von Bäumen gilt es zu vermeiden, damit im Frühjahr wieder alles grünt.

Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwe-gen gefährdet wird. Bei eintretendem Tauwetter sind besonders die Rinnsteine von Eis zu befreien.

Ist ein Dritter, also beispielsweise eine Firma, mit der Schnee- und Eisbeseitigung beauftragt, so sollte dieser die Verpflichtung der aktuellen Straßenreinigungssatzung zur Auflage gemacht werden. Da der Grundstückseigentümer in der Verantwortung bleibt, wird empfohlen, die Ausführung zu kontrollieren.

Info:
Die vielfältigen Aufgaben der Anlieger und die aktuellen Vorschriften zum Winterdienst sind in dem Informationsflyer „Zusammen sicher durch den Winter" oder im Internet unter www.wilhelmshaven.de/tbw zusammengefasst.

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