Stadt Wilhelmshaven

14. September 2018

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 15. September 2018

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 20.05.2015 aufgrund des § 2 (1) des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 - Himmelreich / Coldewei - beschlossen.

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven stimmt in seiner Sitzung am 29.08.2018 dem Entwurf der o.g. Änderung des Bebauungsplanes zu und beschließt, diesen einen Monat lang öffentlich auszulegen.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Coldewei / Himmelreich und hat eine Größe von ca. 0,6 ha. Der Geltungsbereich grenzt direkt an die Brandenburger Straße im Westen und die Klinkerstraße im Süden. Im Norden und Osten begrenzen die Grundstücke der bestehenden Wohnbebauung das Plangebiet.

                       

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

  • Herstellung der Rechtssicherheit zum Erhalt und      Aufwertung des Spielplatzes Dorfanger – Himmelreich

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Daher wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB (s. u.).

Der o.g. Bebauungsplan liegt mit Begründung im

Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven

vom 25.09.2018 bis einschließlich 24.10.2018

zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr 

Auskünfte erteilt Herr Büttler im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung,  Zimmer 7.19, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2742, E-Mail: andreas.buettler@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und Email ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Wagner
Oberbürgermeister

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