Stadt Wilhelmshaven

07. September 2018

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 08. September 2018

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 19.10.2016 aufgrund des § 2 (1) des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 190 / KIRCHREIHE / WIDUKINDSTRASSE - ( mit Örtlicher Bauvorschrift ) beschlossen.

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven stimmt in seiner Sitzung am 29.08.2018 dem Entwurf des o.g. Bebauungsplanes zu und beschließt, diesen einen Monat lang öffentlich auszulegen.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich auf dem Grundstück der ehemaligen Sporthalle der Grundschule Kirchreihe. Es umfasst eine Größe von 5.950 m² und liegt in innerstädtischer Lage von Wilhelmshaven an der Kirchreihe. Das Plangebiet ist umgeben von Wohnbebauung entlang der Schulstraße, der Widukindstraße sowie der Rosenstraße.

                         

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

  • Entwicklung einer Wohnbaufläche,
  • Regelung des ruhenden Verkehrs,
  • Unterbringung von Nebenanlagen (Fahrradabstellanlagen/ Mülltonnen),
  • Berücksichtigung eines ortsbildprägenden Gehölzes.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Daher wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB (s. u.).

Der o.g. Bebauungsplan liegt mit Begründung im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 18.09.2018 bis einschließlich 17.10.2018 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr 

Auskünfte erteilt Frau Dirks im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung,  Zimmer 7.17, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2630, E-Mail: britta.dirks@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und Email ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Wagner
Oberbürgermeister

powered by webEdition CMS