Stadt Wilhelmshaven

07. September 2018

Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht der Stadt Wilhelmshaven (Kernverwaltung) sowie Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 08. September 2018

Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht der Stadt Wilhelmshaven (Kernverwaltung) sowie Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung vom 29.08.2018 gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der zzt. gültigen Fassung folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2018 der Stadt  Wilhelmshaven (Kernverwaltung) unter Kenntnisnahme des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes, einschließlich der Stellungnahme des Oberbürgermeisters.

2. Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem Gesamtüberschuss i.H.v. 10.852.747,84 €.

3. Der Überschuss des ordentlichen (10.841.630,17 €) sowie des außerordentlichen Ergebnisses (11.117,67 €) werden vollständig zur Abdeckung des Fehlbetrages aus Vorjahren verwendet.

4. Oberbürgermeister Wagner wird für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 einschließlich des Anhangs und der Anlagen sowie des Rechenschaftsberichts, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Schlussbericht liegen gemäß § 129 Absatz 2 NKomVG in der Zeit vom 10.09.2018 bis 18.09.2018 im Rathaus, Zimmer 164, während der Dienststunden öffentlich aus.

Weiterhin ist die Einsichtnahme im Internet unter der Vorlagennummer 136/2018 im Ratsinformationssystem unter www.wilhelmshaven.de möglich.

Wagner
Oberbürgermeister

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