Stadt Wilhelmshaven

20. Juli 2018

4. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wilhelmshaven für die Haushaltsjahre 2017/2018 (Doppelhaushalt)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 21. Juli 2018

4. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wilhelmshaven für die Haushaltsjahre 2017/2018 (Doppelhaushalt)

Die Verkündung der 4. Nachtragshaushaltssatzung erfolgt gem. § 11 Abs. 1 und 3 NKomVG auf den Internetseiten der Stadt Wilhelmshaven unter der folgenden Adresse www.wilhelmshaven.de.

Eine Genehmigung der 4. Nachtragshaushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit Schreiben vom 17.07.2018 die 4. Nachtragshaushaltssatzung zur Kenntnis genommen.

Der 4. Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 115 Abs. 1 i.V.m. § 114 Abs. 2 NKomVG vom 23.07.2018 bis zum 31.07.2018 im Rathaus, Zimmer 154, während der Dienststunden öffentlich aus.

18.07.2018

Wagner
Oberbürgermeister

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