Stadt Wilhelmshaven

18. Mai 2018

Vorschlagsliste für Schöffenwahlen

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 19. Mai 2018

Vorschlagsliste für Schöffenwahlen

Im Wahlamt der Stadt Wilhelmshaven, Rathausplatz 7, liegen in der Zeit vom 22. Mai 2018 bis 29. Mai 2018 während der allgemeinen Dienststunden gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) folgende Listen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 zu jedermanns Einsicht aus:

Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen
(beschlossen vom Rat der Stadt Wilhelmshaven)

Vorschlagsliste für die Wahl der Hauptjugend- und Hilfsjugendschöffen
(beschlossen vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Wilhelmshaven)

Innerhalb einer Woche nach dieser Auflegungsfrist kann schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in den Vorschlagslisten Personen aufgeführt sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Wagner
Oberbürgermeister

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