Stadt Wilhelmshaven

20. April 2018

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 21. April 2018

Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und
gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Enercon GmbH mit Sitz in 26605 Aurich, Dreekamp 5, hat bei der Stadt Wilhelmshaven, als zuständige Genehmigungsbehörde, am 11. Dezember 2017 dieErteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen imStadtgebiet von Wilhelmshaven, Bereich Tammhausen, beantragt. Die Anlagen des Anlagentyps Enercon E126 EP4 mit einer Nennleistung von jeweils 4.200 kW sollen auf den Grundstücken Tammhauser Weg. o. Nr., Gemarkung Sengwarden, Flur 3, Flurstücke 129/1, 127/5 und 144, wie auf den Flurstücken 150 und145/2, mit einer Nabenhöhe von jeweils 135 m, einem Rotordurchmesser von jeweils 127 m und einer Gesamthöhe von jeweils 198,50 m, errichtet werden. Das Bauvorhaben wird unter dem Aktenzeichen IM 0003/2017 geführt. Der vorliegende Antrag soll drei vorhandene Windenergieanlagen - eine Enercon Anlage des Typs E 112 und zwei Anlagen des Typs E 66 - ersetzen.

Gemäß der im Anhang 1 gelisteten Ziffer 1.6.1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.

Aufgrund der Anzahl der vorhandenen Windenergieanlagen im Testfeld Wilhelmshaven und der westlich der L 810 vorhandenen 7 Windenergieanlagen, bedarf das Vorhaben gemäß § 3b Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die gem. § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV als unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom

02.05.2018 bis einschl. 04.06.2018

im Obergeschoss, Zimmer 223 des Gebäudes B der Technischen Betriebe Wilhelmshaven,

Freiligrathstraße 420, 26386 Wilhelmshaven

aus und können dort während der im Folgenden angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Montags – Donnerstags:   8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitags:                                8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

oder nach telefonischer Terminvereinbarung.

Auskünfte erteilen:

Frau Hanna Steevens, Amt für Umweltschutz und Bauordnung, Zimmer 222 der o.g. Adresse,

von Montags bis Freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Telefon: 04421 – 16 2638, E-Mail: hanna.steevens@wilhelmshaven.de

Herr Frank Murhoff, Amt für Umweltschutz und Bauordnung, Zimmmer 136 der o.g. Adresse

Montags bis Freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis12:30 Uhr und

Montags bis Donnerstags zusätzlich in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr.

Telefon: 04421 – 16 2525, E-Mail: frank.murhoff@wilhelmshaven.de

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImschG und § 12 der 9. BImschV bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, in diesem Fall bis einschließlich zum 04.07.2018, bei der vorgenannten Auslegungsstelle erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 S. 5 BImSchG).

Die Einwendungen müssen schriftlich erhoben werden und Namen, sowie die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Die Schriftform kann gemäß § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Einwendungen, die diesen Anforderungen genügen, können während der Einwendungsfrist per E-Mail an die EMail-Adresse: hanna.steevens@wilhelmshaven.de oder frank.murhoff@wilhelmshaven.de gesandt werden. Einwendungen, die mittels elektronischer Dokumente erhoben werden und die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllen, genügen nicht der erforderlichen Schriftform und können daher nicht berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Einwendungen, die per einfacher E-Mail erhoben werden. Einwendungen, die nicht schriftlich erhoben wurden bzw. die Name und Adresse des Einwenders nicht eindeutig erkennen lassen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben) gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die die oben genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben. Gleiches gilt, wenn der Vertreter keine natürliche Person ist.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens darüber, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, um die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann.

Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet dieser wie folgt statt:

Datum:          14.08.2018

Uhrzeit:         09:00 Uhr

Ort:                 Sitzungszimmer TBW, Gebäude A, 1. Etage, Zi.-Nr. 1.00,

Freiligrathstraße 420, 26386 Wilhelmshaven

Es wird darauf hingewiesen, dass form- und fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden, der Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig bei den Auslegungsstellen Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer an dem Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Gesonderte Einladungen zum Erörterungstermin ergehen nicht mehr. Sollte der Erörterungstermin wegfallen oder vertagt werden, wird die Entscheidung hierüber nach Ablauf der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen und den Genehmigungsantrag an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Auf die für die Beteiligung der Öffentlichkeit maßgebenden Vorschriften wird hingewiesen. Ein Abdruck dieser Vorschriften wird den Unterlagen der öffentlichen Auslegung beigefügt.

Wilhelmshaven, 21.04.2018

Wagner
Oberbürgermeister

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