Stadt Wilhelmshaven

12. April 2018

Anmeldung der künftigen Erstklässler für das Schuljahr 2019/2020

Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben (Geburtsdatum: 2. Oktober 2012 bis 1. Oktober 2013), werden vom Schuljahr 2019 an schulpflichtig. Sie müssen somit zum Besuch der Grundschule angemeldet werden. Die Anmeldungen werden am Mittwoch, 25. April, zwischen 15 und 18 Uhr entgegengenommen.


Einzuschulen sind außerdem alle Kinder, die früher geboren sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückge-stellt waren. Anzumelden sind auch diejenigen Kinder, bei denen aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Entwicklung eine Schulfähigkeit ausgeschlossen erscheint. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Nähere Informationen erteilt die jeweilige Schulleitung.


Die Schulanfänger sind am Mittwoch, 25. April, 15 bis 18 Uhr, im Sekretariat der Schule anzumelden, deren Grundschule nach der nachfolgenden Aufstellung für den jeweiligen Wohnbezirk zuständig ist. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde und, soweit vorhanden, der Taufschein des Schulanfängers vorzulegen.


Einzugsbereiche:
Ganztagsgrundschule Altengroden (Ubbostraße 5): südlich Autobahn A 29, westlich Freiligrathstraße, nördlich Neuengrodener Weg/Friedenstraße, Maadebogen Nord
Grundschule Finkenburgschule (Posener Straße 111): Fedderwardergroden-West, westlich Preußenstraße bis Autobahn A 29, Kavernengelände
Grundschule Hafenschule (Werftstraße 20): südlich Peterstraße/Bahnlinie, westlich Luisenstraße bis Stadtgrenze
Grundschule Mühlenweg (Schellingstraße 17): nördlich Bismarckstraße, östlich Berliner Stra-ße/Neuengrodener Weg, südlich Triftweg
Grundschule Rheinstraße (Rheinstraße 73): südlich Bismarckstraße, östlich Mitscherlichstra-ße/Luisenstraße bis Schleuseninsel
Ganztagsgrundschule Rüstersiel (Achtern Diek 7): Einzugsbereich ist das gesamte Stadtgebiet
Grundschule Sengwarden (Hauptstraße 26): Sengwarden bis Sengwarder Altendeich, Hofstellen bis Alt-Voslapp und Fedderwarden bis Autobahn
Grundschule Stadtmitte (Störtebekerstraße 49): nördlich Eisenbahnlinie, Peterstraße und Bismarckstraße; westlich Werftstraße, Mitscherlichstraße und Gökerstraße, östlich Stadtgrenze, Friedrich-Paffrath-Straße und Mitte Stadtpark, südlich Peterstraße, Friedenstraße und Neuengrodener Weg
Grundschule Voslapp (Tiarksstraße 31): Voslapp einschließlich Altona, Alt-Voslapp, Schönengroden, Fedderwardergroden-Ost, östlich Preußenstraße bis Möwenstraße/Autobahn A 29
Ganztagsgrundschule Wiesenhof (Am Wiesenhof 142): westlich Stadtpark, südlich Sven-Hedin-Straße, nördlich Bismarckstraße/Oldenburger Straße/Am Wiesenhof/Friedenstraße, östlich Stadtgrenze/Autobahn
Katholische Grundschule St. Martin (Oldeoogestraße 4): Einzugsbereich ist das gesamte Stadtgebiet

Über den Schulbezirk der Grundschulen Altengroden, Stadtmitte und Wiesenhof hinaus können auch Schul-anfänger aus anderen Grundschulbezirken der Stadt Wilhelmshaven ohne Ausnahmegenehmigung zur Ganztagsbeschulung dort angemeldet werden.

Die Zugehörigkeiten der Straßen zu den Schulbezirken können auch im Internet unter www.wilhelmshaven.de ermittelt werden.

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