Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung für die Öffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Wilhelmshaven an drei Sonntagen im Jahr 2018
Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 17. Februar 2018
Bekanntmachung
einer Allgemeinverfügung für die Öffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Wilhelmshaven an drei Sonntagen im Jahr 2018
Gemäß § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 8. März 2007 (Nds. GVBl. Nr. 6/2007 S. 111) in der zurzeit gültigen Fassung wird in Wilhelmshaven an den folgenden drei Sonntagen
a) 29.04.2018 („Klangecht“)
b) 05.08.2018 („Street Art Festival“)
c) 30.09.2018 („JadeWeserPort-Cup mit Piratencity“)
jeweils in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr die Öffnung von Verkaufsstellen im Bereich der Stadt Wilhelmshaven südlich der Peter-/Oldenburger Straße zugelassen.
Ausgenommen sind Verkaufsstellen im Sinne des § 5 NLöffVZG, die im Jahr 2018 bereits an insgesamt vier Sonn- und Feiertagen geöffnet hatten.
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.
Als Tag der Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung wird der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung und weiteren Hinweisen kann bei der Stadt Wilhelmshaven, Fachbereich Bürgerangelegenheiten/Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Gewerbeangelegenheiten -, RATRiUM, Rathausplatz 10, 2. Obergeschoss, Eingang D, Zimmer 215, während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Wilhelmshaven, 01.02.2018
Wagner
Oberbürgermeister