Stadt Wilhelmshaven

31. Januar 2018

2. und 3. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wilhelmshaven für die Haushaltsjahre 2017/2018 (Doppelhaushalt)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 31.01.2018

2. und 3. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wilhelmshaven für die Haushaltsjahre 2017/2018 (Doppelhaushalt)

Die gem. § 115 Abs. 1 i.V.m. §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 23.01.2018 unter dem Aktenzeichen 32.12-10302-405 erteilt worden.

Der 2. und der 3. Nachtrag liegen nach § 115 Abs. 1 i.V.m. § 114 Abs. 2 NKomVG vom 01.02.2018 bis zum 09.02.2018 im Rathaus, Zimmer 154, während der Dienststunden öffentlich aus.

Außerdem stehen die Nachtragshaushaltssatzungen und die Nachtragshaushaltspläne im Internet der Stadt Wilhelmshaven unter www.wilhelmshaven.de zur Einsicht zur Verfügung.

25.01.2018

Wagner
Oberbürgermeister

 

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