Stadt Wilhelmshaven

12. Januar 2018

Konsolidierter Gesamtabschluss einschl. Konsolidierungsbericht 2013 der Stadt Wilhelmshaven

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 13. Januar 2018

Konsolidierter Gesamtabschluss einschl. Konsolidierungsbericht 2013 der Stadt Wilhelmshaven

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung vom 20.12.2017 gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der zzt. gültigen Fassung folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Rat beschließt den konsolidierten Gesamtabschluss einschl. Konsolidierungsbericht 2013 der Stadt Wilhelmshaven unter Kenntnisnahme des Schlussberichts des Gesamtabschlussprüfers sowie der Stellungnahme des Oberbürgermeisters.

2. Das Haushaltsjahr 2013 schließt mit einem Konzernfehlbetrag i.H.v. 7.090.739,27 €.

3. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses i.H.v. 8.100.998,36 € wird zunächst mit dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 1.010.259,09 € verrechnet. Der verbleibende Fehlbetrag i.H.v. 7.090.739,27 € wird auf das Haushaltsjahr 2014 vorgetragen.

Der konsolidierte Gesamtabschluss 2013 einschließlich des Konsolidierungsberichtes, des Schlussberichtes des Gesamtabschlussprüfers und der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Schlussbericht liegen gemäß § 129 Absatz 2 NKomVG in der Zeit vom 15.01.2018 bis 23.01.2018 im Rathaus, Zimmer 164, während der Dienststunden öffentlich aus.

Weiterhin ist die Einsichtnahme im Internet unter der Vorlagennummer 205/2017 im Ratsinformationssystem unter www.wilhelmshaven.de möglich.

02.01.2018
Stadt Wilhelmshaven

Wagner
Oberbürgermeister

 

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