Stadt Wilhelmshaven

09. November 2017

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 11.11.2017

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 26.04.2016  aufgrund des §2 Abs.1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) die Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 192 – TAMMHAUSEN -  beschlossen.

Geltungsbereich:

Das Gelände liegt in Sengwarden - Bohnenburg am Tammhauser Weg, westlich der vorhandenen Schießsportanlage.

 

Ziel und Zweck der Planung:

  • Erweiterung der Schießanlage Tammhausen

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 14-tägigen Bür­gersprechstunde durchgeführt, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung  dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gege­ben wird. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB Auskünfte erteilt Frau Dirks Zimmer 7.17 im  Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven in der Zeit vom  13.11.2017 bis einschließlich 24.11.2017, Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr (außer Freitag) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten unter der Rufnummer 16- 2630.

Wagner
Oberbürgermeister

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