Stadt Wilhelmshaven

29. September 2017

Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl 2017

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 30.09.2017

Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl 2017

1. Wann wird gewählt?
Die Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag findet statt am Sonntag, dem 15. Oktober 2017.
Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

2. Wo wird gewählt?
Das Stadtgebiet Wilhelmshaven ist in 38 Wahlbezirke eingeteilt. Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens bis Ende September 2017 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, ob der Wahlraum für Personen mit Mobilitätsbeschränkungen barrierefrei zu erreichen ist.

3. Was ist bei einem Verlust der Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Auf Verlangen - insbesondere wenn der Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen kann - hat der Wahlberechtigte sich über seine Person auszuweisen (z.B. durch ein Lichtbilddokument wie Personalausweis oder Reisepass).

4. Wie wähle ich?
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält einen Stimmzettel ausgehändigt. Wer sich verschreibt, erhält nach dem Zerreißen des verschriebenen Stimmzettels einen neuen Stimmzettel.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und ihrer Kurzbezeichnung. Rechts von dem Namen des Bewerbers befindet sich ein schwarzer Kreis zur Kennzeichnung.

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien und ihrer Kurzbezeichnungen und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landeslisten. Links von der Parteibezeichnung befindet sich ein blauer Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er im linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht, welchem Bewerber die Erststimme gelten soll.

Der Wähler gibt die Zweitstimme in der Weise ab, dass er im rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste die Zweitstimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Werden Stimmzettel für die Wahlstatistik verwendet?
Aufgrund des Wahlstatistikgesetzes werden in Wilhelmshaven die Wähler im Wahlraum des Wahlbezirkes 431 (Voslapp-Süd, Sportheim des STV Wilhelmshaven) in die Repräsentativstatistik einbezogen.

Es werden Stimmzettel verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe der Wählerinnen und Wähler zu erkennen sind. Dabei werden die Geburtsjahrgänge zu sechs großen Gruppen zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. Die Auswertung für statistische Zwecke erfolgt nicht am Wahlabend durch den Wahlvorstand, sondern von einer nach § 16 Abs. 5 Bundesstatistikgesetz abgeschotteten Dienststelle. Dabei werden Wählerverzeichnis und Stimmzettel nicht zusammengeführt. Jede Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen.

6. Kann ich das Wahlgeschäft beobachten?
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.

 

7. Was kann ich mit einem Wahlschein machen?
Wähler, die einen für den Landtagswahlkreis 69 (-Wilhelmshaven-) gültigen Wahlschein besitzen, können an der Wahl durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum im Landtagswahlkreis 69 teilnehmen.

Wer die Briefwahl beantragt hat, muss die amtlich erhaltenen Unterlagen wie folgt verwenden:

  • Der gekennzeichnete Stimmzettel ist in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen. Dieser ist zuzukleben.
  • Der Wahlschein mit der Unterschrift des Wählers und der blaue Stimmzettelumschlag sind in den roten Wahlbriefumschlag zu legen; der rote Wahlbriefumschlag ist ebenfalls zuzukleben.
  • Der Wahlbrief muss so rechtzeitig dem Kreiswahlleiter übersandt werden (Adresse auf dem Umschlag), dass er am Wahltag spätestens bis 18.00 Uhr im Wahlamt am Rathausplatz 7 abgegeben wird.

 8. Wo werden die Wahlbriefe ausgezählt?
Die vom Kreiswahlleiter gebildeten Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag ab 16.00 Uhr im Rathaus Wilhelmshaven, Rathausplatz 1, in öffentlicher Sitzung zusammen.

9. Gibt es Strafbestimmungen?
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Wilhelmshaven, den 26. September 2017

Wagner
Oberbürgermeister

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