Stadt Wilhelmshaven

22. September 2017

Öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen der Stadt Wilhelmshaven

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 23. September 2017

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 20.09.2017 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 146 - Deichbrücke / Jadestraße ( Wiesbadenbrücke )- als Entwurf beschlossen.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet der 1. Änderung umfasst die sich östlich an die Jadeallee anschließenden Flächen und damit insbesondere die Wiesbadenbrücke, mit Ausnahme ihrer östlichen Spitze.

                                                

 

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

• Stärkung des innerstädtischen Bereichs der Stadt Wilhelmshaven / Stärkung des Oberzentrums durch Umnutzung von ungenutzten bzw. untergenutzten, attraktiven wasserbezogenen innenstadtnahen Flächen durch eine mehrgeschossige städtische Bebauung; dabei soll es nicht um den quantitativen Ausbau von Kapazitäten gehen, sondern um die Berücksichtigung neu entstandener Nachfrageverschiebungen,

• unter Berücksichtigung der Lärmsituation an der Jadeallee soll der Nutzungskatalog Wohnen, Freizeiteinrichtungen, Dienstleistungen, Gastronomie und sonstiges nicht wesentlich störendes Gewerbe umfassen (Entwicklung von Urbanen Gebieten gem. § 6a BauNVO),

• Schaffung von Grün und Freiräumen mit herausgehobener Gestaltung, insbesondere durch Entwicklung der nördlichen und südlichen Uferzonen zur Freizeitnutzung,

• Erschließung des Plangebietes mit ausreichend dimensionierten Verkehrsflächen.

Das Verfahren wurde mit Beschluss des Rates vom 20.09.2017 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und mit Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB (s. u.).

Der o.g. Bebauungsplan liegt mit Begründung im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 04.10.2017 bis einschließlich 06.11.2017 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Auskünfte erteilt Herr Bauer im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.12, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2510, E-mail: juergen.bauer@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und Email ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegungeingesehen werden.

Wagner
Oberbürgermeister

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