Stadt Wilhelmshaven

15. September 2017

Amtliche Wahlbekanntmachung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 16. September 2017

Wahlbekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
und über die Erteilung von Wahlscheinen
zur Wahl des Niedersächsischen Landtages

Am Sonntag, dem 15. Oktober 2017, findet in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Wahl des Niedersächsischen Landtages statt. Jeder Wahlberechtigte wird in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes eingetragen, in welchem er am Stichtag „3. September 2017" mit Hauptwohnung gemeldet war.

1. Wie erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin?

Alle eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis Ende September 2017 durch die Deutsche Post AG eine Wahlbenachrichtigung mit Angabe des Wahlbezirkes und des Wahlraumes. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf besonderen Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

2. Wo kann ich das Wählerverzeichnis einsehen?

Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke in Wilhelmshaven kann vom 25. bis 29. September 2017 während der Öffnungszeiten im Wahlamt, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, eingesehen werden.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu seiner eigenen Person überprüfen. Die Überprüfung anderer eingetragener Personen ist nur möglich, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister Auskunftssperren gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eingetragen sind, können nicht überprüft werden.

Das Wählerverzeichnis wird bis zum Wahltag im automatisierten Verfahren geführt; deshalb ist die Einsichtnahme nur in einem Datensichtgerät möglich.

3. Wie kann ich Einspruch einlegen?

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in dem oben beschriebenen Zeitraum beim Wahlamt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Das Wahlamt kann barrierefrei erreicht werden.

4. Was ist ein Wahlschein?

Mit der Wahlbenachrichtigung kann nur in dem jeweils angegebenen Wahlraum gewählt werden. Wer jedoch in einem anderen Wahlraum des Landtagswahlkreises 69 (Stadt Wilhelmshaven) wählen oder an der Briefwahl teilnehmen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieses Dokument wird nur auf Antrag ausgestellt. Eine Begründung ist für den Antrag nicht erforderlich. Nach Ausstellung des Wahlscheines erfolgt zur Vermeidung einer Doppelwahl ein entsprechender Sperrvermerk im Wählerverzeichnis. Ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter erhält den Wahlschein aus folgenden Gründen:

- Er weist nach, dass er ohne sein Verschulden die unter Punkt 2 genannte Frist versäumt hat.

- Das Recht auf die Teilnahme an der Wahl ist erst nach Ablauf der unter Punkt 2 genannten Frist entstanden.

- Das Wahlrecht ist im Einspruchsverfahren festgestellt worden und diese Feststellung ist erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses getroffen worden. 

5. Bis wann und wo kann ein Wahlschein beantragt werden?

Wahlscheinanträge können bis zum 13. Oktober 2017, 13:00 Uhr, im Wahlamt (Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven) gestellt werden. Wird der Antrag elektronisch (Internet: www.wilhelmshaven.de oder per E-Mail wahl@wilhelmshaven.de ) oder schriftlich gestellt, sind die Postlaufzeiten für das Versenden der Wahlbriefunterlagen an den Wahlberechtigten und die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen. Unzulässig sind telefonische Anträge (auch keine SMS). Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann noch bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 14. Oktober 2017, 12:00 Uhr) und am Tag der Wahl (Sonntag, 15. Oktober 2017, bis 15:00 Uhr) ein neuer Wahlschein erteilt werden. Das Wahlamt hat vom 25. September 2017 bis 14. Oktober 2017 erweiterte Öffnungszeiten:

- Montag bis Donnerstag  von 8:00 bis 17:00 Uhr

- Freitag                         von 8:00 bis 13:00 Uhr

- Samstag                      von 9:00 bis 12:00 Uhr 

Am Wahltag (15. Oktober 2017) kann bis 15:00 Uhr ein Wahlschein nur dann ausgestellt werden, wenn

- nachweislich eine plötzliche Erkrankung eingetreten ist (... das Aufsuchen des Wahlraumes ist nicht mehr möglich);

- glaubhaft versichert wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist;

- eine Wahlberechtigung nachträglich entstanden ist. 

Wer am Wahltag den Antrag für einen anderen stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.

6. Was ist mit der Briefwahl?

Wer einen Wahlschein für die Briefwahl beantragt, erhält zusätzlich einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag für die Rücksendung und ein Merkblatt zur Briefwahl.

Es ist möglich, dass eine andere Person Briefwahlunterlagen vom Wahlamt abholt. Diese werden aber nur dann einer anderen Person ausgehändigt, wenn eine Vollmacht vorgelegt wird. Die bevollmächtigte Person muss ferner erklären, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Die Vollmacht und die Erklärung können auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

7. Bis wann muss ein Wahlbrief zurück gesendet werden?

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief (mit dem Wahlschein und mit dem Stimmzettel im Stimmzettelumschlag) so rechtzeitig an den Kreiswahlleiter für den Landtagswahlkreis 69, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am 15. Oktober 2017, 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Wahlamt abgegeben werden (nicht jedoch im Wahlraum eines Wahlbezirkes).

Der Wahlbrief wird entgeltfrei im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform befördert.

Wilhelmshaven, den 16. September 2017

Wagner
Oberbürgermeister

 

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