Stadt Wilhelmshaven

01. September 2017

Wahlbekannmachung Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die vorgezogene Landtagswahl am 15. Oktober 2017

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 02. September 2017

Wahlbekanntmachung
Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die vorgezogene Landtagswahl am 15. Oktober 2017

Gemäß § 5 Abs. 3 der Niedersächsischen Landeswahlordnung (NLWO) werden die im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven vertretenen Parteien aufgefordert, bis zum 11. September 2017 wahlberechtigte Personen als Mitglieder der Wahlvorstände für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 15. Oktober 2017 vorzuschlagen.

Auf die §§ 46 Abs. 2 und 47 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) wird hingewiesen (Ausschluss- und Ablehnungsgründe).

Wagner
Oberbürgermeister

 

powered by webEdition CMS