Stadt Wilhelmshaven

04. August 2017

Rechtskraft von Bauleitplänen der Stadt Wilhelmshaven

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 05. August 2017

Rechtskraft von Bauleitplänen der Stadt Wilhelmshaven

81. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973

- HEPPENSER GRODEN MITTE -

Mit Verfügung vom 25.07.2017 (Az.: ARL WE 21-21101-05000-81) hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 der Stadt Wilhelmshaven genehmigt.

Die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) kann im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Rathausplatz 9, Zimmer .7.19, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 wirksam.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilhelmshaven gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

 

Wagner
Oberbürgermeister

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