Stadt Wilhelmshaven

15. April 2017

Rechtskraft von Bauleitplänen

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 15. April 2017

Bebauungsplan Nr. 136 –Gökerstraße zwischen Hegel- und Schellingstraße –

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 15.03.2017 den Bebauungsplan Nr. 136 – Gökerstraße zwischen Hegel- und Schellingstraße - mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) in der Fassung vom 28.02.2017 als Satzung beschlossen. Der o. g. Bebauungsplan einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) kann im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.15, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 136 –Gökerstraße zwischen Hegel- und Schellingstraße – - rechtsverbindlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften ( Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw. ) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden.

Wagner
Oberbürgermeister

powered by webEdition CMS