Stadt Wilhelmshaven

07. Januar 2017

Aufhebung von Bebauungsplänen

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 7. Januar 2017

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S.1748) i. V. m. §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der z.Z. geltenden Fassung die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 144 A - Bohnenburger Deich- als Satzung beschlossen.Mit dieser Bekanntmachung wird die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 144A - Bohnenburger Deich - rechtsverbindlich.

Die Bürger haben die Möglichkeit sich über den genauen Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 144 A - Bohnenburger Deich im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, zu informieren. Auskünfte erteilt Herr Bauer (Technisches Rathaus, Zimmer 7.12 oder unter der Tel.-Nr. 16-2510).

Wagner
Oberbürgermeister

powered by webEdition CMS