Stadt Wilhelmshaven

Ausnahmeregelung für Geflüchtete aus der Ukraine

Fahrzeuge mit ausländischen Zulassungen müssen spätestens nach einem Jahr in Deutschland auch hier zugelassen werden. So wären grundsätzlich auch Geflüchtete aus der Ukraine verpflichtet, spätestens nach einem Jahr ihr Fahrzeug hier anzumelden. Mit Schreiben vom 04.07.2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung jedoch die niedersächsischen Kfz-Zulassungsbehörden ermächtigt Ausnahmeregelungen für Geflüchtete aus der Ukraine zu erteilen.

Für aus der Ukraine Geflüchtete gilt – sofern der Grenzübertritt mehr als ein Jahr zurückliegt – dass diese eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle beantragen können. Die Ausnahme gilt dafür, dass das Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen werden muss, bis zum Ende Ihrer Versicherung, maximal aber bis zum 31.03.2024.

Für die Erteilung der Ausnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen Besitzer*in eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugs sein
  • Sie müssen als Flüchtling anerkannt sein
  • Sie müssen eine Erklärung abgeben, dass Sie nicht dauerhaft in Deutschland Ihren Aufenthalt begründen wollen
  • Sie weisen eine bestehende Grenzversicherung oder Grüne Versicherungskarte nach. Auch das Bestehen einer Grenzversicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem anderen EU- oder EWR-Staat genügt der Erfüllung.
  • Sie legen eine Bescheinigung über eine positiv abgeschlossene Verkehrssicherheitsuntersuchung des Kfz vor, welche von einer Stelle, die zur Durchführung der Hauptuntersuchung berechtigt ist, ausgestellt wurde. Die durchgeführte Untersuchung wird als Bedingung Gegenstand Ihrer Ausnahmegenehmigung.

Wenn nicht alle Unterlagen vorliegen kann keine Genehmigung ausgestellt werden.

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.

 
 

Rechtsgrundlagen:

§§ 47 Abs. 1, 20 Abs. 6 FZV, §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 Nr. 1 GebOSt in Verbindung mit der laufenden Nr. 255 der Anlage zu § 1.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
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RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.

Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

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