Stadt Wilhelmshaven

Einstufung Elternbeiträge Kindertagesstätten

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen anfallen:

  • Ihr Kind ist im Alter von bis zu 3 Jahren
  • Ihre Betreuungszeit liegt über 40 Wochenstunden
  • Ihr Kind geht in einen Hort

 

Der Kostenbeitrag ist von Ihnen an den Träger der Kindertagesstätte zu entrichten und ist gem. Beschluss des Rates der Stadt Wilhelmshaven vom 17.04.2024 wie folgt gestaffelt:

Stufe Gesamtjahreseinkommen Kostenbeteiligung in %
1 bis 17.000,99 € 0%
2 17.001 € - 20.000,99 € 87,50 %
3 20.001 € - 25.000,99 € 100,00 %
4 25.001 € - 30.000,99 € 115,00 %
5 30.001 € - 35.000,99 € 125,00 %
6 35.001 € - 45.000,99 € 135,00 %
7 45.001 € - 55.000,99 € 150,00 %
8 55.001 € - 65.000,99 € 165,00 %
9 ab 65.001 € 175,00 %

 

Die Einstufung des Kostenbeitrages erfolgt durch das Jugendamt und wird an den jeweiligen Träger der Kindertagesstätte weitergeleitet.

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Kostenbeitrag für Sie entfallen, wenn sie folgende Leistung beziehen:

  • Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag


Füllen Sie bitte für die Einstufung der Elternbeiträge den Antragsvordruck aus und senden den Antrag mit Ihren Nachweisen an jugendamt@wilhelmshaven.de oder ans Jugendamt, Schellingstraße 15, 26384 Wilhelmshaven.

Die Höhe des Kostenbeitrages erfahren Sie anschließend von Ihrer Kindertagesstätte.

Stadt Wilhelmshaven

Jugendamt
Wirtschaftliche Jugendhilfe

Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven

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