Stadt Wilhelmshaven

Hinweise zur Wunschkennzeichenreservierung

Allgemeines

  • Dauer der Reservierung
    Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 30 Tagen zugelassen wird.
  • Gebühren
    Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) + 2,60 Euro (Reservierung) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
  • Rechtsanspruch
    Grundsätzlich wird Ihnen das reservierte Kennzeichen auch zugeteilt, in Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass ein reserviertes Kennzeichen aufgrund von tatsächlichen oder technischen Umständen nicht zugeteilt werden kann. Insofern kann durch eine Reservierung kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.

Hilfen

Auf jeder Eingabemaske finden Sie in der Zeile "Hinweise" eine kurze Erklärung darüber, was als Nächstes zu tun ist.

Bei weiterführenden Fragen erläutern die integrierten Hilfe-Seiten die Grundlagen zur Bedienung der Software und zeigen an kleinen Beispielen wie Sie sich schnell und einfach Ihr Wunschkennzeichen reservieren können. Zum Aufrufen der Hilfe-Seiten dient das Fragezeichensymbol, welches sich rechts oben auf jeder Eingabemaske befindet.

Wenn Sie es anklicken, öffnet sich die Hilfe-Seite der aktuellen Eingabemaske in einem neuen Fenster. Sie können dieses Fenster nach dem Lesen des Textes also problemlos schließen und befinden sich dann automatisch wieder in der Eingabemaske, von der aus Sie die Hilfe aufgerufen haben.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

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