Stadt Wilhelmshaven

Eheschließung: Anmeldung

 

Beim Standesamt Wilhelmshaven können Sie die Eheschließung anmelden, wenn eine*r der Partner*innen eine Haupt- oder Nebenwohnung in Wilhelmshaven hat.

Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen für die Anmeldung ein. Zusätzlich benötigen wir eine schriftliche Voranmeldung der Eheschließung (hier als pdf-Datei).

Die Voranmeldung der Eheschließung ist für Terminwünsche, die innerhalb der nächsten 6 Monate liegen, möglich. Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, werden Sie von uns kontaktiert, um einen Trautermin abzusprechen.

Ein Termin kann schon vorher (ab dem 01.08. des Vorjahres) reserviert werden, wenn Sie gerne an einem unserer angebotenen Außenorte heiraten möchten (Rosarium, Feuerschiff und UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer Besucherzentrum). Bitte beachten Sie die Hinweise am Ende dieser Seite zu Trauungen am Samstag.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben der vollständig ausgefüllten Voranmeldung werden zusätzlich benötigt:

Beide Eheschließende haben die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland geboren:

  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses

 

Beide Eheschließende haben die deutsche Staatsangehörigkeit, mindestens einer ist im Ausland geboren:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • internationale Geburtsurkunde oder fremdsprachige Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung im Original, wenn die Geburt nicht in Deutschland nachbeurkundet wurde
  • Nachweis über eventuell erfolgte Namensänderungen

 

Wenn die letzte Ehe im Ausland geschlossen wurde, zusätzlich:

  • internationale Heiratsurkunde oder fremdsprachige Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung im Original, wenn die Ehe nicht in Deutschland nachbeurkundet wurde
  • rechtskräftiger deutscher Scheidungsbeschluss im Original
  • Wenn die Ehe im Ausland geschieden wurde:
    • innerhalb der EU: vollständiges Scheidungsurteil oder eine Bescheinigung nach Art. 39 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003
    • außerhalb der EU: vollständiges Scheidungsurteil und, wenn vorhanden, Bescheinigung über die Anerkennung in Deutschland

 

Alle fremdsprachigen Urkunden müssen mit einer vollständigen Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzers vorgelegt werden.

Übersetzer finden Sie z.B. hier: https://www.justiz-dolmetscher.de 

Bei geplanten Eheschließungen, bei denen eine Partnerin oder ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist vorab eine individuelle Beratung notwendig.

Bitte melden Sie sich hierfür per E-Mail beim Standesamt. Bitte reichen Sie im Anhang auch gerne schon die Voranmeldung zur Eheschließung (pdf-Datei ist oben zu finden) ein. Nennen Sie aber mindestens Vorname, Name, Geburtsdatum, aktuelle Wohnanschrift, Familienstand sowie die Staatsangehörigkeit von beiden Partnern.

Angebotene Trauorte

Zusätzlich zum Trauzimmer im Ratrium bieten wir zurzeit folgende Trauorte an:

Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag in Höhe von 75 Euro an.

Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.

  • Je ausländisches Recht, dass nach Artikel 13 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu beachten ist, zuzüglich 50 Euro
  • bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro
  • bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung, zuzüglich 50 Euro
  • bei Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro.

Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt.

Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. Außentrauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Die jeweiligen Außentrauorte sind eigenständig für Ihre Kosten verantwortlich.

Für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt die Gebühr 20 Euro.

Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Eheurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ehe kann auch in einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei dem Standesamt am Wohnort.

Eheschließungen können grundsätzlich von Montag bis Freitag durchgeführt werden.

Samstags-Trauungen sind an festgelegten Terminen nur an den Außentrauorten möglich. Termine für diese Trauungen müssen rechtzeitig zuerst mit dem Standesamt und im Anschluss mit dem gewünschten Trauort abgesprochen werden.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 57

RATRiUM (ehemals City-Haus)
2. Etage

Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.

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