Straßenreinigung
Damit das Stadtbild für die Einwohnerinnen und Einwohner Wilhelmshavens, aber auch für Besucher der Stadt immer einen sauberen Eindruck macht, sind wir im Einsatz.
Circa 250 km Straßenkilometer innerhalb der geschlossenen Ortslage werden von dem Eigenbetrieb TBW regelmäßig gereinigt. Zur Deckung der Kosten werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen erschlossen werden.
Die jährliche Straßenreinigungsgebühr pro Frontmeter finden Sie hier
Berechnungsmaßstab für die Straßenreinigungsgebühr sind:
- die Grundstücksseiten entlang der Straßen, durch die das Grundstück erschlossen wird (Frontmeter). Liegt ein Grundstück nicht unmittelbar an einer Straße, kann ggf. eine Veranlagung als sogen. "Hinterlieger" greifen und
- die Reinigungsklasse (Unterscheidung der Reinigungshäufigkeit)
Downloads zum Thema Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren
Fragen und Antworten
Kann die Straßenreinigung ausfallen?
Reinigungen können vor allem im Winter ausfallen, da der Winterdienst ebenfalls zu den Aufgaben der Straßenreinigung gehört. Die Beseitigung von Schnee und Eis ist für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung und hat daher Vorrang vor der normalen Straßenreinigung. In diesen Zeiten wird die Reinigung nicht in gewohntem Umfang durchgeführt.
Welche Straßen müssen vom Eigentümer gereinigt werden?
Sollte eine Straße nicht in dem Straßenverzeichnis aufgeführt sein, dann ist der Eigentümer verpflichtet , den Straßenabschnitt vor dem Grundstück jede 2. Woche einmal an einem Werktag zu reinigen.