Coronavirus-Krise
Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte
Stand: 10.01.2022
Die Stadt Wilhelmshaven informiert über bisher bekannte Unterstützungsangebote (PDF-Dokument):
- Kurzarbeitergeld
- Liquiditätshilfen für Unternehmen
- II.1 Zuschüsse
- II.2 Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- II.3 Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen
- II.4 KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
- II.4.1 KfW-Schnellkredit 2020
-
II.4.2 KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
-
II.4.3 KfW-Kredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
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II.4.3.1 ERP-Gründerkredit – Universell
- II.4.3.2 ERP-Gründerkredit – StartGeld
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II.4.4 KfW-Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro
- Bürgschaften
Ihre persönlichen Fragen nimmt das Sekretariat der Wirtschaftsförderung gern auf unter Tel. 04421 9106-21 oder per E-Mail an mail@wirtschaft-wilhelmshaven.de.
I. Kurzarbeitergeld
Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der Agentur für Arbeit anmelden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.
Hat die Arbeitsagentur festgestellt, dass das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, kann das Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Sowohl die Meldung der Kurzarbeit als auch die Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auch online möglich im Portal eServices der Agentur für Arbeit.
Allgemeine Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.
Nähere Auskünfte erteilt der
Gemeinsame Arbeitgeber-Service
der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Wilhelmshaven
Tel. 0800 4 5555-20
II. Liquiditätshilfen für Unternehmen
Aktueller Hinweis:
Corona Soforthilfe I und II - Überprüfung möglicher Überkompensationen durch die NBank
Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen der NBank.
II.1 Zuschüsse
Aufgrund der regelmäßigen Anpassungen der Modalitäten der Hilfsprogramme, verweisen wir auf die Webseiten des Bundes und der NBank.
II.1.1 Härtefallhilfen
Der Bund stützt die Wirtschaft in der Corona-Pandemie umfassend durch die Fördersystematik der bestehenden Unternehmenshilfen. Zudem haben die Länder Sonderprogramme aufgelegt. Es kann dennoch in besonderen Fallkonstellationen dazu kommen, dass die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bisher nicht greifen. Die Härtefallhilfen bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.
Die detaillierten Informationen zu den Härtefallhilfen finden Sie unter folgendem Link:
II.1.2 Übersicht niedersächsischer Corona-Sonderprogramme
Der Bund und das Land Niedersachsen stellen über die NBank weitere Corona-Sonderprogramme zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die Übersicht aller Sonderprogramme sortiert nach Zielgruppen.
II.2 Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Konkrete Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen sowie die Anträge zu den verschiedenen Fällen finden Sie unter: https://ifsg-online.de
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim
Gesundheitsamt der Stadt Wilhelmshaven
Ansprechpartner:
Herr David Döring
T. 04421 / 16-1561
david.doering@wilhelmshaven.de
II.3 Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie müssen einschränkende Maßnahmen leider auch für den Bereich der Wirtschaft getroffen werden.
Wir alle wünschen, schnellstmöglich wieder zur Normalität zurückkehren zu können. Dabei müssen wir allerdings zur Kenntnis nehmen, dass die Krise vermutlich nicht in kurzer Frist überwunden werden kann.
Unternehmen und Gewerbetreibende werden leider in dieser Zeit Umsatzverluste verzeichnen.
Wenn Sie aus diesem Grund einen Antrag auf Anpassung Ihrer Gewerbesteuervorauszahlungen stellen möchten, wenden Sie sich bitte an das
Finanzamt Wilhelmshaven
Tel. 183 – 0
poststelle@fa-whv.niedersachsen.de
sofern vom Finanzamt ein Gewerbesteuermessbetrag für Vorauszahlungszwecke festgesetzt wurde
oder an die
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Finanzen / Gewerbesteuer
Tel. 16-1331
michael.koenig@wilhelmshaven.de
sofern kein Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages vorliegt.
II.4 KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
II.4.1 KfW-Schnellkredit 2020
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Unter diesem Link können Sie Ihren Kreditantrag für Ihre Bank oder Sparkasse vorbereiten und dort bis zum 30.04.2022 stellen.
II.4.2 KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Sie kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 100 Mio. Euro beantragen. Hierbei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
Unter diesem Link können Sie Ihren Kreditantrag für Ihre Bank oder Sparkasse vorbereiten und dort bis zum 30.04.2022 stellen.
II.4.3 KfW-Kredite für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
II.4.3.1 ERP-Gründerkredit – Universell
- Für Anschaffungen und laufende Kosten
- Reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a.
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 2 Jahre keine Tilgung
- Bis zu 90 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
- Alternativ auch ohne Risikoübernahme, unabhängig vom Alter des Unternehmens.
Unter diesem Link können Sie Ihren Kreditantrag für Ihre Bank oder Sparkasse vorbereiten und dort bis zum 30.04.2022 stellen.
II.4.3.2 ERP-Gründerkredit – StartGeld
Bis zu 125.000 Euro für Ihr Gründungsvorhaben.
- Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
- Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
- Leichter Kreditzugang: KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos
- Kein Eigenkapital erforderlich.
Unter diesem Link können Sie Ihren Kreditantrag für Ihre Bank oder Sparkasse vorbereiten.
II.4.4 KfW – Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro
Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen.
Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50 % der Gesamtverschuldung. Das erhöht Ihre Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten.
Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf
- 25% des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.
Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung der durchleitenden Bank oder des Finanzierungspartners, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt mittels Risikounterbeteiligung. Einen Kreditantrag über Ihre Bank oder Sparkasse können Sie bis zum 30.04.2022 stellen.
III Bürgschaften
Angebote der Niedersächsischen Bürgschaftsbank, z. B.
Corona-Bürgschaft 90/6 classic
Im Programm Corona-Bürgschaft 90/6 classic unterstützt die NBB gewerbliche Finanzierungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Zusammenhang mit der Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Krise durch Übernahme von Ausfallbürgschaften.
Corona-Bürgschaft 90/6 express
Im Programm Corona-Bürgschaft 90/6 express unterstützt die NBB gewerbliche Finanzierungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Zusammenhang mit der Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Krise durch Übernahmen von Ausfallbürgschaften innerhalb eines Bankarbeitstages auf Grundlage definierter Bonitätskriterien.
Im Programm Corona-Bürgschaft 100/10 sichert die NBB durch die Übernahme einer Ausfallbürgschaft einen kurzfristigen, Corona-bedingten Liquiditätsbedarf bzw. einen Überbrückungsfinanzierungsbedarf für einen Zeitraum von 6-12 Monaten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Zusammenhang mit der Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Krise ab.
Zuständig ist in Niedersachsen die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH.
Ansprechpartnerin für die Region Weser-Ems:
Frau Kathrin Temme
Tel. 0511 337 05 41
temme@nbb-hannover.de
In 5 Schritten zur Bürgschaft:
- In einem ersten Gespräch mit einem Berater Ihrer Hausbank (oder einem anderen Partner der NBB) besprechen Sie Ihre individuellen Möglichkeiten zur Finanzierung Ihres Vorhabens sowie die Besicherung durch eine Bürgschaftsbank.
- Im zweiten Schritt tritt Ihr Berater an die NBB heran und stimmt mit der NBB das weitere Vorgehen ab bzw. stellt gemeinsam mit Ihnen direkt einen Antrag auf Bürgschaftsübernahme (Hausbankenprinzip).
- Jetzt wird die NBB für Sie aktiv und prüft Ihr Finanzierungsvorhaben und die Chancen auf Erfolg. Dafür tritt die NBB auch persönlich an Sie heran – damit sie als starker Partner Ihre Motivation und Ihre Sicht auf die Dinge aus erster Hand erfährt.
- Nach der Genehmigung der Bürgschaft sendet die NBB die Zusage direkt an Ihre Hausbank.
- Ihre Hausbank akzeptiert die Bürgschaftserklärung, erstellt die relevanten Verträge und nimmt gemeinsam mit Ihnen die Kreditauszahlung vor. Und Sie können Ihr Vorhaben umsetzen.
Hilfen für Künstler und Kreative
- Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen:
Verlängerte Wirtschaftlichkeitshilfe und Frist für freiwillige Absagen - Das Land Niedersachsen unterstützt Soloselbstständige und Kultureinrichtungen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, mit dem Sonderprogramm „Niedersachsen dreht auf“. Es gibt vier verschiedene Förderlinien. „Niedersachsen dreht auf“ | Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
- Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes: Informationen und Angebote zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie
- Deutscher Kulturrat e.V.: Hinweise und weiterführende Informationen zu aktuellen Hilfsangeboten
- Weitere Corona-Hilfen für den Kulturbereich:
www.museen-neustartkultur.de
www.fonds-daku.de/takeheart
www.kunstfonds.de