Der Inzidenzwert
Die Inzidenz ist die Häufigkeit von Ereignissen – insbesondere von neu auftretenden Krankheitsfällen – innerhalb einer Zeitspanne und Personengruppe.
In der aktuellen Corona-Pandemie wird anhand der 7-Tage-Inzidenz das Infektionsgeschehen regional vergleichbar gemacht. Sie gibt an, wie viele Personen sich in einer Stadt oder einem Kreis innerhalb der vergangenen sieben Tage angesteckt haben, bezogen auf 100.000 Einwohner.
Die Berechnung des Inzidenzwertes
Die Zahlen der Neuinfektionen der vergangen 7 Tage werden addiert. Die Summe wird durch die Einwohnerzahl geteilt und mit 100.000 multipliziert.
Ein Beispiel:
Wie kann es sein, dass die Infiziertenzahl steigt und dabei der Inzidenzwert sinkt?
Der Wert des Montags eine Woche zuvor, angenommen es sind 7 Fälle, fällt aus der Berechnung heraus, da nur die Fälle der vergangenen sieben Tage gewertet werden.
Das heißt: an dem aktuellen Montag sind insgesamt 4 aktive Fälle bekannt geworden, gleichzeitig entfallen aus der Berechnung die 7 Fälle des vorangegangenen Montags. Das bedeutet, die Fallzahlen steigen und der Inzidenzwert fällt, da insgesamt 3 Fälle weniger in die Berechnung des Inzidenzwertes einfließen.
Wie kommt es zu unterschiedlichen Zahlen?
Die Stadt Wilhelmshaven bezieht ihre Zahlen zum Inzidenzwert vom Robert-Koch-Institut (kurz RKI). Diese sind auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4 zu finden.
Die veröffentlichte Zahl der Fälle mit PCR-Nachweis von SARS-CoV-2 ist stets aktuell und stimmt – unter Berücksichtigung der jeweiligen Bezugszeitpunkte – zwischen Stadt und RKI überein, weil das Gesundheitsamt die Fälle in der Regel mehrmals täglich und auch in den Nachtstunden elektronisch übermittelt. Wichtig: Die Veröffentlichung der sogenannten „Tagesmeldung" über die Website und den Facebook-Auftritt der Stadt Wilhelmshaven sowie der Versand dieser Meldung an die lokalen Medien erfolgt einmal täglich und ist nicht mit der Meldung an die Gesundheitsbehörden gleichzusetzen!
Das RKI veröffentlicht derzeit nur die Zahl der Fälle mit SARS-CoV-2 PCR-Nachweisen und berechnet die Inzidenzen auf der Basis des Datums der ersten Übermittlung und nicht anhand des Datums des PCR-Nachweises.
Im Rahmen der Ermittlungen des Wilhelmshavener Gesundheitsamtes werden nicht nur eventuelle Kontaktpersonen und Krankheitsquellen identifiziert, sondern auch Informationen zu „Kontaktfällen" zusammengetragen, die dazu führen können, dass Fälle übermittelt werden müssen, obwohl noch kein PCR-Nachweis vorliegt. Maßgeblich für die Übermittlungspflicht sind vom RKI herausgegebene Falldefinitionen. Die aktuelle Fassung der Falldefinition für Covid-19 Fälle finden Sie unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.pdf
Nach dieser Falldefinition sind auch „klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankungen" und Fälle mit Nachweis einer SARS-CoV-2 Infektion mittels Antigennachweis (Schnelltest) übermittlungspflichtig. Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankungen sind Fälle, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist, weil die betreffende Person innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer Person mit laborbestätigter Infektion hatte, und gleichzeitig Symptome einer Covid-19-Erkrankung vorliegen.
Das Wilhelmshavener Gesundheitsamt war in den letzten Monaten glücklicherweise in der Lage, Kontaktpersonen unserer Fälle frühzeitig zu erfassen und engmaschig zu überwachen, sodass bei einem nicht unwesentlichen Teil der Folgefälle mit dem Auftreten erster Symptome den Fall übermittelt werden konnte. Bis dann wegen der aufgetretenen Symptome ein Hausarzttermin zur Abklärung/ Bestätigung vereinbart ist, ein Abstrich durch den Hausarzt durchgeführt wird und das Ergebnis der Abstrichuntersuchung vorliegt, vergehen in der Regel meist vier manchmal auch fünf bis sieben Tage. Fällt die PCR-Untersuchung positiv aus, wird der Fall erneut übermittelt, jetzt als PCR-bestätigten Fall. Dann wird er auch in der „Tagesmeldung" auf der städtischen Webseite und dem Facebook-Account und in der an die Presse weitergegebenen Statistik als „Fall" ausgegeben. Beim RKI wird solch ein Fall aber weiterhin mit seinem ersten Übermittlungsdatum geführt und nur dieses erste Übermittlungsdatum wird bei der Inzidenzberechnung berücksichtigt. Dadurch lässt sich jedoch allein durch Nachverfolgung (tageweise Aufsummierung) der veröffentlichten PCR-bestätigten Fälle die Inzidenzberechnung vom RKI nicht nachvollziehen, weil die Information zum Datum der Erstübermittlung des jeweiligen Falles fehlt.
Da dieses Verfahren bundesweit gilt, muss bei Kommunen, bei denen sich die aus veröffentlichten Zahlen positiver PCR-Nachweise selbst errechnete Inzidenz mit den Angaben dedes RKI deckt, befürchtet werden, dass diese nach wie vor nur auf laborbestätigte Fälle reagieren und noch nicht in der Lage sind, Kontaktpersonen und Kontaktfälle zeitnah zu erfassen und zu überwachen.
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