Stadt Wilhelmshaven

01. Juni 2021

Inzidenz in der Stadt über 35

Die Stadt Wilhelmshaven überschreitet am heutigen Dienstag, 1. Juni, an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 35. Automatisch bedeutet das für Wilhelmshaven, dass einige in der Landesverordnung vorgesehenen Lockerungen, eingeschränkt werden. „Die einzelnen Inzidenzwerte betrugen am 30. Mai 39,4, am 31. Mai 38,1 und am 1. Juni 36,8. Wir sind nun gemäß Paragraph 1a Absatz 2 der Landes-Verordnung in der Pflicht, eine entsprechende neue Allgemeinverfügung zu erlassen, auch wenn die Infektionen sich durch einen Ausbruch in zwei Einrichtungen schwerpunktmäßig klar eingrenzen lassen“, informiert Dr. Christof Rübsamen, Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Wilhelmshaven. Die Allgemeinverfügung wird am Mittwoch, 2. Juni, ortsüblich bekanntgegeben und istgültig ab Donnerstag, 3.Juni.

Die Stadt Wilhelmshaven nutzt den vorhandenen Ermessenspielraum bezüglich der Kontaktbeschränkungen. Somit sind weiterhin private Kontakte von maximal zehn Personen aus drei Haushalten möglich und auch keine weiteren freiwilligen Schutzmaßnahmen vorgesehen.

Die Landesverordnung lässt den Kommunen keinen weiteren Gestaltungs- oder Ermessensspielraum. Deshalb kommt es in zahlreichen Lebensbereichen wieder zu Einschränkungen. Dazu gehört z.B.,

  • Gastronomie
    • Innen: 50 Prozent Auslastung, keine Gruppen, Testpflicht
    • Außen: maximale Gruppengröße 50 Personen
  • Beherbergung: touristisch 80 Prozent Auslastung, Testpflicht bei Anreise und zweimal wöchentlich
  • Museen: 75 Prozent Auslastung
  • religiöse Veranstaltungen: kein Gemeindegesang
  • Veranstaltungen
    • Innen: maximal 100 Personen (Teilnehmer und Besucher), nur sitzend, Testpflicht
    • Außen: 100 Personen (auch stehend), 250 Personen sitzend, jeweils Testpflicht 
  • Einzelhandel: Anzahl der Kunden abhängig von der Quadratmeterzahl
  • Hallenbäder: nur für Schwimmkurse und Therapie geöffnet, Testpflicht
  • körpernahe Dienstleistungen: Hygienekonzept und Testpflicht, falls vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung nicht getragen werden kann
  • Freizeit- und Amateursport
    • Innen: Abstandsgebot (zwei Meter oder zehn Quadratmeter pro Person), maximale Gruppengröße 30 Personen, Testpflicht
  • Testpflicht zudem in Kino, Theater, Spielotheken und bei touristischen Fahrten (z.B. Hafenrundfahrt)
  • geschlossen sind Diskotheken, Clubs. Bars und Shisha-Bars

Es handelt sich um eine nicht abschließende Aufzählung. Näheres ist der Verordnung des Landes, https://www.niedersachsen.de/download/169252, zu entnehmen.

Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz der Stadt Wilhelmshaven an fünf aufeinander folgenden Werktagen, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit, den Wert von 35, so können die Lockerungen wieder durch eine weitere Allgemeinverfügung ermöglicht werden. Oberbürgermeister Carsten Feist betont: „Durch die Disziplin aller Wilhelmshavener bin ich zuversichtlich, dass wir es schnell schaffen werden, dass die Inzidenz wieder unter 35 fallen wird. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Lockerungen in Wilhelmshaven bald wieder ermöglicht werden können.“

powered by webEdition CMS