Stadt Wilhelmshaven

18. März 2021

Impfgruppe 2: Gesundheitsamt ist der falsche Ansprechpartner

Wer aufgrund seiner beruflichen oder gesundheitlichen Situation zur Impfgruppe 2 gehört, kann sich seit dieser Woche bei der zentralen Terminvergabe des Landes telefonisch oder online für einen Impftermin auf die Warteliste setzen lassen. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die derzeit beim Gesundheitsamt eingehen, weist die Stadt Wilhelmshaven ausdrücklich darauf hin, dass die dafür erforderlichen Nachweise – in Form eines ärztlichen Attestes oder einer Arbeitgeberbescheinigung – erst bei der Impfung im Impfzentrum vorgelegt werden müssen. Das Gesundheitsamt ist hierfür nicht zuständig und bittet darum, von Anrufen, Anfragen und Postzustellungen abzusehen.

Durch die unaufgeforderte Zusendung von Attesten sowie die vielen Anrufe entsteht beim Gesundheitsamt derzeit ein hoher, unnötiger Aufwand. „Offenbar kursieren hier falsche Informationen, aufgrund derer sich Betroffene an uns wenden“, führt Amtsarzt Dr. Christof Rübsamen aus. „Für alle Fragen rund ums Thema Impfen ist jedoch die zentrale Hotline des Landes oder die Online-Terminvereinbarung zuständig. Bei der Anmeldung erfolgt zunächst die Selbstauskunft über die Zugehörigkeit zur Impfgruppe 2. Der Nachweis, der schließlich belegt, dass die Betroffenen wirklich impfberechtigt sind, muss dann beim Impftermin direkt vor Ort im Impfzentrum vorgelegt werden.“

Info:

Die Impf-Hotline des Landes ist unter Telefon 0800 99 88 665 oder online über www.impfportal-niedersachsen.de zu erreichen.

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