Stadt Wilhelmshaven

13. Februar 2021

Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven über die 4. Verlängerung der Gültigkeit der Allgemeinverfügung vom 25.11.2020 zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Viruserreger SARS-CoV-2,hier: Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 13. Februar 2021

Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven über die 4. Verlängerung der Gültigkeit der Allgemeinverfügung vom 25.11.2020 zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem
Corona-Viruserreger SARS-CoV-2,
hier: Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum

Die Stadt Wilhelmshaven erlässt gemäß § 3 Abs. 2 Nds. Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nds. Corona-Verordnung) vom 30.10.2020 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Nds. Corona-Verordnung und § 28 Abs. 1 S. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD folgende Allgemeinverfügung:

Bezüglich der Festlegung von Örtlichkeiten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, wird die genannte Allgemeinverfügung in ihrer Geltungsdauer bis einschließlich zum 07.März 2021 verlängert.

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 15. Februar 2021.

Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung und weiteren Hinweisen hängt bei der Stadt Wilhelmshaven, Fachbereich Gesundheitsamt, Gökerstr. 68, 26384 Wilhelmshaven, im Eingangsbereich zur Kenntnisnahme aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, Klage erhoben werden.

Wilhelmshaven, 12.02.2021

Feist
Oberbürgermeister

 

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