Stadt Wilhelmshaven

29. April 2020

Mund-Nasen-Bedeckungen müssen auch auf Wochenmärkten getragen werden

Die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch für Wochenmärkte. Darauf weist die Stadt Wilhelmshaven hin.

Was sich in Supermärkten und anderen Geschäften sowie im ÖPNV in den ersten Tagen seit der Einführung der Pflicht bereits gut etabliert hat und von den Kunden umgesetzt wird, hat bei den Wochenmärkten offenbar noch Nachbesserungsbedarf. Die Marktverwaltung macht bereits mit Hinweisschildern darauf aufmerksam, dass die Landesverordnung die sogenannte Maskenpflicht auch für Wochenmärkte vorsieht und somit jeder Wochenmarkt-Besucher eine textile Barriere oder medizinische Schutzmaske tragen muss. Auch ein Schal oder ein Tuch, das über Mund und Nase getragen wird, reicht aus, um der Pflicht nachzukommen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein entsprechendes ärztliches Attest mit sich führen.

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