Stadt Wilhelmshaven

18. März 2020

Coronavirus: Das gilt mit der neuen Allgemeinverfügung

Die Stadt Wilhelmshaven setzt eine weitere fachliche Weisung der Landesregierung um und macht am Donnerstag, 19. März, die sogenannte „Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich II" bekannt.

In Ergänzung zu der am Vortag veröffentlichten Allgemeinverfügung konkretisiert diese neue Verfügung die Vorgaben, unter denen die von der verfügten Schließung ausgenommenen Geschäfte weiterhin öffnen dürfen. So wird beispielsweise die Einhaltung eines Mindestabstands in Warteschlangen durch Anbringung von Markierungen auf dem Boden ebenso gefordert wie geeignete Zugangsbeschränkungen zu den Geschäften, damit sich erst gar keine Warteschlangen bilden.

Zusätzlich regelt die Verfügung, dass Restaurants, Speisegaststätten und Mensen von 6 bis 18 Uhr öffnen dürfen, wenn sie zwischen den mit höchstens vier Personen besetzten Tischen einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten und die Gäste außerdem mit ausreichend Abstand zueinander sitzen.

Hotels, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen keine Touristen mehr beherbergen. Touristen, die bereits angereist sind, müssen ihre Rückreise bis Donnerstag, 19. März, spätestens aber bis zum 25. März antreten. Behinderten-Werkstätten, Tagesförderstätten und vergleichbare ambulante und teilstationäre Angebote der Eingliederungshilfe werden geschlossen.

„Diese Allgemeinverfügung ist der weitere Schritt, den die Landesregierung in enger Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern bereits am Montag angekündigt hatte", führt Oberbürgermeister Carsten Feist aus. „Sie kommt nicht überraschend, sodass wir davon ausgehen, dass sich alle Betroffenen umgehend an diese Regelung halten werden. Und damit ihren solidarischen Beitrag leisten, dass wir die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen." Eines ist ihm besonders wichtig: „Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es kein Kavaliersdelikt ist, die Verfügungen zu umgehen und vermeintliche Nischen zu suchen. Zuwiderhandlungen können strafbar sein." Die Stadt führt, zum Teil mit Unterstützung der Polizeiinspektion Wilhelmshaven-Friesland, Kontrollen durch und wird Vergehen konsequent ahnden.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 19. April. Sie ist online unter www.wilhelmshaven.de zu finden.

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