Für wen eine Notbetreuung eingerichtet wird
Laut Erlass der Landesregierung findet trotz Schul- und Kita-Schließungen eine Notbetreuung in den jeweiligen Einrichtungen statt. In Kleingruppen werden von 8 bis 13 Uhr für Kinder bis zum 8. Jahrgang Betreuungen angeboten – aber nur für Eltern aus einem sehr eng gefassten Kreis, nämlich den systemrelevanten Berufsgruppen:
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich sowie bei der Polizei, dem Rettungsdienst, im Katastrophenschutz und der Feuerwehr, Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justiz- und Maßregelvollzug sowie Beschäftigte im Bereich der Ver- und Entsorgung und der Energieversorgung.