Stadt Wilhelmshaven

11. März 2020

Stadt spricht Betretungsverbot für Urlaubsrückkehrer aus

Das Informationsbedürfnis um die Corona-Welle in der Bevölkerung ist groß. Vor allem von den vielen Urlaubern, die im Moment aus Risikogebieten in ihre Heimat zurückkehren, geht ein Risiko aus, den COVID-19-Virus weiterzutragen. Um dieses Risiko einzudämmen, erlässt die Stadt Wilhelmshaven ab Donnerstag, 12. März 2020, eine Allgemeinverfügung. Diese untersagt Reiserückkehrern aus den Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten den Besuch von sensiblen Einrichtungen.

Für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Rückkehr dürfen sie unter anderem Kindertagesstätten, Schulen, Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen nicht betreten. Ausnahme: Wenn eine Behandlung notwendig ist, ist das Betreten von medizinischen Einrichtungen nach vorheriger telefonischer Abstimmung erlaubt. Eine vollständige Übersicht aller Einrichtungen, für die die Allgemeinverfügung gilt, ist unter www.wilhelmshaven.de zu finden. Dort ist auch die Allgemeinverfügung abrufbar.

„Mit dieser Maßnahme setzen wir eine fachliche Weisung des Landesgesundheitsministeriums um“, erläutert Oberbürgermeister Carsten Feist den Hintergrund der Allgemeinverfügung. „Aus unserer Sicht ist das eine absolut sinnvolle Präventionsmaßnahme, um der sich derzeit sehr dynamisch entwickelnden Lage gerecht zu werden.“

Das Gesundheitsamt der Stadt Wilhelmshaven appelliert zusätzlich an die Urlaubsrückkehrer, sich auch unabhängig von dem Betretungsverbot umsichtig und verantwortungsvoll zu verhalten: Wer beispielsweise nach dem Skiurlaub mit Symptomen nach Hause zurückkehrt, sollte sich umgehend telefonisch an seine Hausarztpraxis wenden und dort abklären lassen, ob eine Erkrankung vorliegt.

„Aber auch wer keine Symptome bemerkt, sollte sich nicht unbedingt sofort in große Menschenmassen stürzen, da die Inkubationszeit bis zu 14 Tage beträgt“, empfiehlt Amtsarzt Dr. Christof Rübsamen. Er empfiehlt, im eigenen Interesse, aber auch aus Rücksicht auf andere zunächst vor allem Veranstaltungen wie Konzerte, Messen oder Ausstellungen auch mit weniger als 1.000 Besuchern möglichst zu meiden. „Überall dort, wo viele fremde Menschen aufeinander treffen, besteht das Risiko einer unstrukturierten Übertragung.“

Als Risikogebiete sind vom Robert-Koch-Institut mit Stand vom 11. März Italien, der Iran, die Region Grand Est in Frankreich (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), die Provinz Hubei in China sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do in Südkorea eingestuft. Der Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen gilt als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland.

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