Stadt Wilhelmshaven

79. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 - Sonderbaufläche Voslapp Süd / Östlich Flutstraße / Arthur-Grunewald-Straße
Bebauungsplan Nr. 97 (vorhabenbezogen) / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 23 (VEP 023) -Östlich Flutstraße / Arthur-Grunewald-Straße-

Rechtskraft von Bauleitplänen der Stadt Wilhelmshaven

79. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 -Sonderbaufläche Voslapp Süd / Östlich Flut-straße / Arthur-Grunewald-Straße-

Mit Verfügung vom 29.01.2021 (Az.: ARL WE 21-21101-05000/79) hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 der Stadt Wilhelmshaven genehmigt, die mit dieser Bekanntmachung wirksam wird.

Bebauungsplan Nr. 97 (vorhabenbezogen) / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 23 (VEP 023) -Östlich Flutstraße / Arthur-Grunewald-Straße-

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 den o.g. Bebauungsplan mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) in der Fassung vom 01.09.2020 als Satzung be-schlossen. Ein erneuter Satzungsbeschluss wurde am 16.12.2020 gefasst.
Mit Bekanntmachung in der Wilhelmshavener Zeitung vom 20. Februar 2021 wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.

Die o.g. Bauleitpläne einschließlich Begründungen (mit Umweltberichten) können im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.19, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Auskunft verlangen.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte einzuhalten: Auskünfte erteilt Herr Klebba telefonisch unter 04421/16-2628 oder per E-Mail: torsten.klebba@wilhelmshaven.de.

Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen einschl. der o.g. Verfügung und eine zusammenfassende Erklärung ins Internet eingestellt und sind über
www.wilhelmshaven.de/Buergerservice/Bauleitplanung  oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich.

 

79. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973
Sonderbaufläche Voslapp Süd / Östlich Flutstraße / Arthur-Grunewald-Straße

 

Bebauungsplan Nr. 97 (vorhabenbezogen) / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 23 (VEP 023) - Östlich Flutstraße / Arthur-Grunewald-Straße-

 

Mit Bekanntmachung in der Wilhelmshavener Zeitung vom 20. Februar 2021 wird die Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilhelmshaven gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw.) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden. Hierzu wird ebenfalls auf die Vorschriften zur Corona-Pandemie verwiesen.

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