Stadt Wilhelmshaven

Information zum Sanierungsgebiet „Tonndeich“

Sie haben Post erhalten vom Grundbuchamt, womit Ihnen mitgeteilt wird, dass in das Grundbuchblatt Ihrer Immobilie ein Sanierungsvermerk eingetragen worden ist? Und nun möchten Sie wissen, was auf Sie zukommt und was das zu bedeuten hat?

Hier nun einige Erläuterungen zu diesem Thema.

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat am 23.11.2019 die Satzung zur Einrichtung des Sanierungsgebietes Tonndeich förmlich beschlossen. Diesem Beschluss sind vorbereitende Untersuchungen des jetzigen Sanierungsgebietes sowie auch mehrere Bürgerinformationstermine vorausgegangen.

Was bedeutet dies nun?

Das Sanierungsgebiet Tonndeich soll hinsichtlich des Wohnwertes als auch des „gesunden Arbeitens" aufgewertet werden. Hierfür sind eine Vielzahl vom Maßnahmen erforderlich, die sich über einen längeren Zeitraum (in der Regel 15 Jahre) hinziehen. Zu diesen Maßnahmen können gehören z.B. die Umsiedlung von Gewerbebetrieben, Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden, Beseitigung von Schrottimmobilien, Verbesserung der Erschließung, Schaffung von Parkmöglichkeiten sowie von Grünanlagen und vieles mehr. Welche Maßnahmen ergriffen werden können hängt u.a. auch von der Bereitschaft der Immobilieneigentümer ab, ihre Objekte zu sanieren, instandzusetzen und zu modernisieren. Es ist also nicht so, dass die Stadt Wilhelmshaven die Sanierung von Wohngebäuden durchführt und bezahlt, dies ist Aufgabe der Eigentümer selbst.

Die Eintragung eines Sanierungsvermerkes im Grundbuch hat mehrere Bedeutungen:

  1. Eigentümer einer Immobilie im Sanierungsgebiet können für den Fall, dass eine Sanierung/Modernisierung geplant ist, Städtebaufördermittel in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Allerdings ist die Gewährung eines solchen Zuschusses natürlich von mehreren Bedingungen abhängig, genaueres hierzu können Sie von Frau Wohler, Tel. 16 25 18, erfahren.
  2. Während der Dauer der Sanierung ist die Verfügbarkeit über Ihre Immobilie eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Verkäufe, die Aufnahme von Grundschulden, die Eintragung von Grunddienstbarkeiten und Baulasten, nicht geförderte Baumaßnahmen mit einem Umfang über 25.000 € sowie Gewerbemietverträge mit einer Mietdauer von über 1 Jahr genehmigungspflichtig sind. So ist z.B. der Verkauf einer Immobilie jederzeit möglich, jedoch darf der Kaufpreis den aktuellen Verkehrswert der Immobilie nicht überschreiten. Hiermit sollen Spekulationen und damit unzulässige Bodenwerterhöhungen verhindert werden. Dies gilt auch für die Aufnahme von Grundschulden – die Immobilien sollen nicht überschuldet sein, da dies eine mögliche Sanierung erschweren würde (§§ 144 Baugesetzbuch).
  3. Am Ende der Sanierung – voraussichtlich in 2034 – ist von jedem Eigentümer einer Immobilie innerhalb des Sanierungsgebietes ein sogenannter Ausgleichsbetrag zu entrichten. Hiermit soll die durch die Sanierung erreichte Bodenwertsteigerung abgeschöpft werden (§§ 154 ff. Baugesetzbuch). Die Gemeinde ist zur Erhebung dieses Ausgleichsbetrages verpflichtet. Aus bisherigen Sanierungsgebieten kann hier durchschnittlich von einer Bodenwertsteigerung von 3 – 7 €/m² Grundstücksfläche (NICHT Wohnfläche!!) ausgegangen werden. Dies ist jedoch keine feste Größe sondern bestimmt sich anhand der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. Die Bodenwerte werden hierzu durch den unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt.

Ein Widerspruch gegen die Eintragung des Sanierungsvermerkes oder gar eine Klage auf Löschung führt nicht zum Erfolg, da die Gemeinde verpflichtet ist, dem Grundbuchamt die von der Sanierung betroffenen Grundstücke mitzuteilen und das Grundbuchamt daraufhin die Eintragung eines Sanierungsvermerkes vorzunehmen hat (§ 143 Abs. 2 BauGB). Ausnahmen hiervon gibt es nicht. Auch wäre es nicht umsetzbar, ein Sanierungsgebiet einzurichten und nur einige Grundstücke in diesem Gebiet in die Sanierung einzubinden.

Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Wilhelmshaven:

  • Frau Birgit Wohler (Fördermittel),Tel. 16 25 18
  • Herr Paul Mayer (Ausgleichsbeträge, sanierungsrechtliche Genehmigung, Verkehrswertermittlung),Tel. 16 25 11

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie weitere Fragen haben.

Nachbarschaftsbüro

Das Nachbarschaftsbüro im Sanierungsgebiet Tonndeich wird von der Stadt Wilhelmshaven, dem Diakonischen Werk Friesland- Wilhelmshaven sowie der Verbraucherzentrale Niedersachsen betrieben. Es dient als Begegnungsraum, um Ideen, Nöte und Ansprüche der Anwohner im Quartier aufzunehmen und dafür Umsetzungen und Lösungen zu finden und zu fördern.

Adresse:
Gökerstraße 96, 26384 Wilhelmshaven

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung

Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven

Technisches Rathaus

Sprechzeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr,
  • Freitag 8.30 - 12.30 Uhr

Judith Wilms

Tel. (0 44 21) 16 - 26 79
Fax (0 44 21) 16 - 41 26 79

6. OG, Zi. 6.16

Zuständigkeit: Abteilungsleiterin Bauleitplanung und Stadterneuerung

Birgit Wohler

Tel. (0 44 21)16 - 25 18
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 18

6. OG, Zi. 6.10

Zuständigkeit: Stadterneuerungsplanung, Fördermittelberatung

Paul Mayer

Tel. (0 44 21)16 - 25 11
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 11

6. OG, Zi. 6.18

Zuständigkeit: Ausgleichsbeträge, sanierungsrechtliche Genehmigung, Verkehrswertermittlung

powered by webEdition CMS