Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung
Das Bildungs- und Teilhabepaket in Wilhelmshaven
Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 die sogenannte Hartz-IV-Reform beschlossen. Bestandteil ist u. a. auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind:
Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 25 Jahren,
- wenn sie in einer Familie leben, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht,
- und eine Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es nur bis einschließlich 18 Jahren.
Vordruck für den Antrag
Das für die Beantragung der Leistungen notwendige Formular ist im Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven erhältlich. Bei jeder Beantragung und Änderung der Leistung muss ein Antrag gestellt werden.
Den Antrag können Sie im Jugendamt auch persönlich nach vorheriger Terminabsprache abgeben oder per Mail an bildungspaket@wilhelmshaven.de senden.
Sie können das Antragsformular hier als PDF downloaden:
Wer Fragen hat, wendet sich an das Jugendamt mit der Nummer 04421/16-1460 und 16-1535 oder schreibt eine E-Mail an bildungspaket@wilhelmshaven.de.
Differenzierte Informationen über die Angebote, die Sie aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nutzen können, erfahren Sie unter www.jugendhilfekompass.de.
Stadt Wilhelmshaven
Jugendamt
Bildungs- und Teilhabepaket
Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven
Tel. 04421 16-1460 und 16-1535
Fax 04421 16-41-1460
Sprechzeiten:
- Termin nach vorheriger Vereinbarung
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie die aktuellen Zugangsregelungen der städtischen Dienststellen!