Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten und in der Kindertagespflege
Das Bildungs- und Teilhabepaket in Wilhelmshaven
Information zum Mittagessen
Für wen besteht ein Anspruch?
Schülerinnen und Schüler,
- die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
- die keine Ausbildungsvergütung erhalten,
- die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- und an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule teilnehmen
oder
Kinder,
- die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagspflege geleistet wird
- und die an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen.
Antragstellung - Welche Unterlagen sind erforderlich?
Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Das Antragsformular ist im Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven erhältlich. Das Formular kann hier als PDF heruntergeladen werden:
Welcher Bedarf wird berücksichtigt?
Die entstehenden Kosten der Mittagsverpflegung werden komplett übernommen. Die Kosten für Getränke und Frühstück werden nicht übernommen.
Stadt Wilhelmshaven
Jugendamt
Bildungs- und Teilhabepaket
Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven
Tel. 04421 16-1460 und 16-1535
Fax 04421 16-41-1460
Sprechzeiten:
- Termin nach vorheriger Vereinbarung
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie die aktuellen Zugangsregelungen der städtischen Dienststellen!
Bei Leistungsbezug nach dem SGB II:
Jobcenter Wilhelmshaven
Bildungs- und Teilhabebüro
Schillerstraße 37
26382 Wilhelmshaven
Tel. 04421-75817575
Sprechzeiten:
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 10.00 -11.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9.00 - 11.00 Uhr (Anmeldung am Servicetresen im Eingangsbereich)