Stadt Wilhelmshaven

Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten und in der Kindertagespflege

Das Bildungs- und Teilhabepaket in Wilhelmshaven

Information zum Mittagessen

Für wen besteht ein Anspruch?

Schülerinnen und Schüler,

  • die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
  • die keine Ausbildungsvergütung erhalten,
  • die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • und an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule teilnehmen

oder

Kinder,

  • die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagspflege geleistet wird
  • und die an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen.

Antragstellung - Welche Unterlagen sind erforderlich?

Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Das Antragsformular ist im Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven erhältlich. Das Formular kann hier als PDF heruntergeladen werden:

Welcher Bedarf wird berücksichtigt?

Die entstehenden Kosten der Mittagsverpflegung werden komplett übernommen. Die Kosten für Getränke und Frühstück werden nicht übernommen.

Datenschutz-Hinweise

Für Anträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine Kopie des jeweiligen Bescheides erforderlich (Wohngeldbescheid, Kinderzuschlagbescheid, Asylbewerberleistungsbescheid o. a.). Für Kinder, die eingeschult oder umgeschult werden, muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden.

Beachten Sie hierzu bitte die Datenschutz-Hinweise für den Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Stadt Wilhelmshaven

Jugendamt
Bildungs- und Teilhabepaket

Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 14 60 und 16 - 15 35
Fax 0 44 21 / 16 - 41 14 60

Sprechzeiten:

Bei Leistungsbezug nach dem SGB II:

Jobcenter Wilhelmshaven

Bildungs- und Teilhabebüro

Schillerstraße 37
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 75 81 75 75

Sprechzeiten:  

Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 10.00 -11.00 Uhr

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9.00 - 11.00 Uhr (Anmeldung am Servicetresen im Eingangsbereich)

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