Stadt Wilhelmshaven

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Das Bildungs- und Teilhabepaket in Wilhelmshaven

Informationen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Für wen besteht ein Anspruch?

Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Antragstellung - Welche Unterlagen sind erforderlich?

Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Das Antragsformular ist im Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven erhältlich. Das Formular kann hier als PDF heruntergeladen werden:

Welcher Bedarf wird berücksichtigt?

Es wird ein Bedarf in Höhe bis zu 15 € monatlich (oder bis zu 180 € jährlich) berücksichtigt für:

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Sportverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) und vergleichbaren angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung, Ferienpass oder Ferienticket, Konfirmandenfahrten u.ä. oder Arbeitsgemeinschaften der Schule),
  • Teilnahme an Freizeiten (z. B. Fahrten von Jugendgruppen, Pfadfinder).

Datenschutz-Hinweise

Für Anträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine Kopie des jeweiligen Bescheides erforderlich (Wohngeldbescheid, Kinderzuschlagbescheid, Asylbewerberleistungsbescheid o. a.). Für Kinder, die eingeschult oder umgeschult werden, muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden.

Beachten Sie hierzu bitte die Datenschutz-Hinweise für den Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Stadt Wilhelmshaven

Jugendamt
Bildungs- und Teilhabepaket

Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 14 60 und 16 - 15 35
Fax 0 44 21 / 16 - 41 14 60

Sprechzeiten:

Bei Leistungsbezug nach dem SGB II:

Jobcenter Wilhelmshaven

Bildungs- und Teilhabebüro

Schillerstraße 37
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 75 81 75 75

Sprechzeiten:  

Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 10.00 -11.00 Uhr

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9.00 - 11.00 Uhr (Anmeldung am Servicetresen im Eingangsbereich)

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