Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Das Bildungs- und Teilhabepaket in Wilhelmshaven
Informationen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Für wen besteht ein Anspruch?
Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Antragstellung - Welche Unterlagen sind erforderlich?
Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Das Antragsformular ist im Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven erhältlich. Das Formular kann hier als PDF heruntergeladen werden:
Welcher Bedarf wird berücksichtigt?
Es wird ein Bedarf in Höhe bis zu 15 € monatlich (oder bis zu 180 € jährlich) berücksichtigt für:
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Sportverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) und vergleichbaren angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung, Ferienpass oder Ferienticket, Konfirmandenfahrten u.ä. oder Arbeitsgemeinschaften der Schule),
- Teilnahme an Freizeiten (z. B. Fahrten von Jugendgruppen, Pfadfinder).
Datenschutz-Hinweise
Für Anträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine Kopie des jeweiligen Bescheides erforderlich (Wohngeldbescheid, Kinderzuschlagbescheid, Asylbewerberleistungsbescheid o. a.). Für Kinder, die eingeschult oder umgeschult werden, muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden.
Beachten Sie hierzu bitte die Datenschutz-Hinweise für den Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes.
Stadt Wilhelmshaven
Jugendamt
Bildungs- und Teilhabepaket
Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 14 60 und 16 - 15 35
Fax 0 44 21 / 16 - 41 14 60
Sprechzeiten:
- Termin nach vorheriger Vereinbarung
- Terminvereinbarung per E-Mail
Bei Leistungsbezug nach dem SGB II:
Jobcenter Wilhelmshaven
Bildungs- und Teilhabebüro
Schillerstraße 37
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 75 81 75 75
Sprechzeiten:
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 10.00 -11.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9.00 - 11.00 Uhr (Anmeldung am Servicetresen im Eingangsbereich)