E-Tretroller-Sharing in Wilhelmshaven
Seit dem 26. März 2021 gehören E-Scooter auch zum Wilhelmshavener Stadtbild dazu: An diesem Tag nahm die Firma Bird Rides GmbH ihr Angebot bei uns auf. Aktuell bieten in Wilhelmshaven die Unternehmen LIME, TIER und BOLT E-Scooter zur Ausleihe an (einzelne Firmen haben Ihr Angebot in der Winterzeit deutlich reduziert oder vorübergehend eingestellt). Die Dienstleistung wird von den Unternehmen eigenwirtschaftlich und nicht im Auftrag der Stadt Wilhelmshaven erbracht. Um den möglichen Nutzen zu vergrößern und um eventuelle Konflikte zu minimieren, hat die Stadt Wilhelmshaven freiwillige Qualitätsvereinbarungen mit den Anbietern geschlossen, die rechts auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden können.
Wie kann ich die Roller ausleihen und fahren?
Zum Ausleihen der Roller ist die Installation einer Smartphone-App des jeweiligen Anbieters, eine einmalige Registrierung und die Hinterlegung eines Zahlungsmittels notwendig. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt bei allen Anbietern 18 Jahre. Ein Führerschein ist nicht notwendig, das Tragen eines Helmes wird dringend empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden alle verfügbaren Scooter eines Anbieters in der App angezeigt und können mittels QR-Code am Roller über die App freigeschaltet werden. Die Reichweite der Roller liegt bei bis zu 40 Kilometer und wird ebenfalls in der App angezeigt werden. Die Scooter können grundsätzlich auch außerhalb Wilhelmshavens genutzt werden, die Fahrt kann aber nur innerhalb des Bedienungsgebietes beendet werden. Die Bedienungsweise wird bei der ersten Nutzung in der App erklärt. Bitte testen Sie das Fahrverhalten der Roller vor der ersten Nutzung auf einem ungefährlichen Abschnitt. Die Roller haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20km/h.
Wo kann ich die Roller zurückgeben?
Beim e-Tretroller-Angebot handelt es sich um ein sogenanntes „Free-floating"-Angebot. Die Fahrzeuge können nach Abschluss der Ausleihe – unter Einhaltung bestimmter Regeln – in einem Großteil des Stadtgebietes zurückgegeben werden. Es gibt also keine festen Stationen, die Fahrzeuge müssen nicht dorthin zurückgebracht werden, wo sie ausgeliehen worden sind. Zum Beenden werden die Roller einfach gemäß der Straßenverkehrsordnung abgestellt. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Roller niemanden behindern oder gefährden. Die eigentliche Ausleihe wird dann über die App beendet.
Mit den Anbietern wurden Fahrverbots- und Parkverbotszonen vereinbart, in denen die Tretroller nicht genutzt oder abgestellt werden. Das betrifft vor allem Grünanlagen, Wege in unmittelbarer Wassernähe oder Fußgängerzonen. Die Geschäftsgebiete der Unternehmen umfassen einen Großteil des Stadtgebietes, das jeweilige Bediengebiet, Fahrverbots- und Parkverbotszonen werden in den Apps der jeweiligen Anbieter angezeigt.
Welche Regeln gelten beim Fahren, welche beim Abstellen der Roller?
Die Roller haben eine Zulassung gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20km/h. Mit den Fahrzeugen müssen Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen genutzt werden. Sind keine verpflichtenden Radwege vorhanden, kann die Fahrbahn genutzt werden. Fußwege sowie Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung dürfen nicht befahren werden – Ausnahme: Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) gilt auch für Elektrokleinstfahrzeuge und damit für E-Tretroller. Wie mit dem Fahrrad auch dürfen in diesem Fall also Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrtrichtung befahren werden, auf Fußwegen mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei" gilt Schrittgeschwindigkeit, Fußgänger haben hier in jedem Fall Vorrang!
Die Fahrzeuge dürfen wie Fahrräder sowohl auf Gehwegen, als auch am Fahrbahnrand oder auf Parkplätzen abgestellt werden. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Fahrzeuge niemanden behindern oder gefährden. Achten Sie bitte darauf, dass der Gehweg nach dem Abstellen ausreichend breit ist – etwa, damit sich Rollstuhl und Kinderwagen nach wie vor mühelos begegnen können – und dass die Fahrzeuge nicht zu Stolperfallen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder für spielende Kinder werden. Ist der Fußweg ohnehin schon schmal, ist ein Abstellen hier nicht möglich – bitte helfen Sie dabei, die Akzeptanz der Fahrzeuge zu steigern und stellen diese an einer geeigneteren Position ab.
An wen kann ich mich wenden, wenn ein Roller falsch abgestellt ist?
Bitte wenden Sie sich im Fall von falsch abgestellten Fahrzeugen direkt an den Anbieter:
LIME
E-Mail: hilfe(at)li.me, Telefonnummer: +49 69 77044733
TIER
Telefonnummer +49 30 568 377 98 (Tier-Hotline für regelwidrig geparkte Fahrzeuge): Sprache wählen / ID Nummer Fahrzeug eingeben / Voicemail hinterlassen, wenn man möchte / kein direkter Mitarbeiter.
BOLT
Telefonnummer: +49 30 568 373 989, E-Mail: rentals-germany@bolt.eu, Webseite für Beschwerden: https://bolt.eu/de-de/scooters/report/
Sind e-Tretroller umweltfreundlich?
E-Tretroller-Sharing-Systeme können durchaus einen sinnvollen Baustein eines nachhaltigen Mobilitätsmixes darstellen und sind pauschal wieder umweltfreundlich noch – schädlich. Vielmehr kommt es auf die Nutzung und die Rahmenbedingungen an.
Die Kritik an den Rollern bezieht sich meist auf die benötigten Ressourcen für die Herstellung der Roller und hierbei insbesondere für die Akkus sowie auf die Frage, ob die Roller tatsächlich an Stelle von Kraftfahrzeugen genutzt werden.
Tatsächlich war die Lebensdauer der ersten Roller vergleichsweise kurz. Mittlerweile haben die Anbieter viel Erfahrung gesammelt und die Roller deutlich verbessert – schließlich liegt es auch in deren Interesse, dass die Roller möglichst lange genutzt werden können. Alle Scooter können geortet werden und sind besonders robust gebaut. Auch in Wilhelmshaven gehören besonders kritische Bereiche – etwa nah an Wasserflächen, in die die Roller geworfen werden könnten – nicht zum Bedienungsgebiet, die Roller können hier also nicht abgestellt werden.
Die Umweltbilanz von E-Scootern wird dann gut, wenn sie möglichst oft anstelle von Kraftfahrzeugen genutzt werden (dann relativiert sich auch der Aufwand für die Akkuherstellung schnell). Hierfür ist es wichtig, dass die Fahrzeuge nicht nur in hochverdichteten Innenstädten mit guter ÖPNV-Anbindung zur Verfügung stehen, in denen man auch gut zu Fuß vorankommt, sondern gerade auch in den Randbereichen. So umfassen die mit den Anbietern vereinbarten Bediengebiete zum Beispiel die bisher nur schwach mit dem ÖPNV erschlossenen Stadtteile Rüstersiel, Himmelreich und Coldewei und die Gebiete rund um den Banter See (um zum Beispiel zum Strandcafé Fährhaus oder dem Freibad Klein Wangerooge zu kommen). Zudem ist die Ausleihe grundsätzlich rund um die Uhr möglich, so dass die Fahrzeuge auch gut in Zeiten genutzt werden können, in denen keine Busse mehr fahren.
Näheres zur Umweltbilanz von E-Scootern finden Sie zum Beispiel in dieser Studie von Agora Verkehrswende.
Im Fall von regelwidrig abgestellten Rollern bitten wir Sie, die Anbieter direkt zu kontaktieren, da nur so eine schnelle Reaktion gewährleistet werden kann. Alternativ können Sie sich auch an das Ordnungsamt wenden, um eine Ordnungswidrigkeit anzuzeigen:
Stadt Wilhelmshaven
Bußgeldstelle
Tel.: 04421/16-3290
Bussgeldstelle@wilhelmshaven.de
Für allgemeine Fragen zum Angebot, Bedienungsgebiet etc:
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Klimaschutz
André Lachmund
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 25 50
Gebäude B1. OG
Fahrzeuge teilen in Wilhelmshaven
Übrigens: In Wilhelmshaven steht ein weiteres Sharing-Angebot für Sie bereit: Seit Mai 2019 betreibt das Unternehmen Cambio ein Carsharing-Angebot in Wilhelmshaven. An mittlerweile fünf Stationen können zehn Fahrzeuge flexibel ausgeliehen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Freiwillige Qualitätsvereinbarung
Hier finden Sie die unterschriebenen freiwilligen Qualitätsvereinbarungen zwischen den Anbietern und der Stadt Wilhelmshaven.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu e-Tretrollern, Entwicklungen, Fahrzeugen und Anbietern finden Sie im E-Scooter-Blog.