Stadt Wilhelmshaven

22. Juni 2021

Vergrößerung der Außengastronomie genehmigungspflichtig

Aufgrund verschiedener Veröffentlichungen zum Ratsbeschluss vom 7. Juni zur Erweiterungsmöglichkeit der Außengastronomie könnte der Eindruck entstanden sein, dass Gastronomen ohne weiteres den Außenbereich vor ihrem Betrieb bis auf maximal 30 Meter im Umfeld ausdehnen können.

Die Stadt Wilhelmshaven weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses gemäß Paragraph 18 Niedersächsisches Straßengesetz und der Sondernutzungssatzung der Stadt Wilhelmshaven nach wie vor genehmigungspflichtig ist. Gastronomen, die die Fläche der Außengastronomie bereits vergrößert haben, werden daher gebeten, unverzüglich einen Antrag zur Genehmigung der gesamten Fläche, die genutzt werden soll, zu stellen.

Sofern geplant ist, eine bereits genehmigte Fläche zu vergrößern oder eine Außengastronomie neu aufzustellen, muss hierfür ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Dieser soll gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Wilhelmshaven einen Monat vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich bei der Stadt Wilhelmshaven gestellt werden.

Die Entscheidung über die beabsichtigte Sondernutzung ergeht gemäß Ratsbeschluss gebührenfrei.

Weitere Hinweise zu Rechten und Pflichten der Sondernutzungsinhaber befinden sich auf der Internetseite der Stadt Wilhelmshaven in der Sondernutzungssatzung unter www.wilhelmshaven.de oder können telefonisch, 04421 16-3271, oder per E-Mail, bianca.blauert@wilhelmshaven.de, erfragt werden.

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