Stadt Wilhelmshaven

21. Juni 2021

Allgemeinverfügung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 22. Juni 2021

Allgemeinverfügung

der Stadt Wilhelmshaven zur Festlegung des Vorliegens eines Inzidenzwertes von unter 10 Neuinfektionen im Verhältnis auf 100.000 Einwohner/innen im Stadtgebiet gem. § 1b der Nds. Corona-Verordnung (in der derzeit gültigen Fassung)

Die Stadt Wilhelmshaven erlässt gemäß § 1b Abs. 3 der Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Mai 2021 (in der derzeit gültigen Fassung) i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) i.V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) (jeweils in der derzeit gültigen Fassung) folgende Allgemeinverfügung:

1. Es wird hiermit festgestellt, dass ab dem 21.06.2021, 00:00 Uhr, die Regelungen für einen Inzidenzwert von nicht mehr als 10 Neuinfektionen im Verhältnis auf 100.000 Einwohner/innen gemäß den §§ 1 c bis 1 g der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven gelten.

2. Die Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven zur Festlegung des Vorliegens eines Inzidenzwertes von unter 35 Neuinfektionen im Verhältnis auf 100.000 Einwohner/innen im Stadtbiet gem. § 1a der Nds. Corona-Verordnung (in der derzeit gültigen Fassung) vom 07.06.2021 wird hiermit aufgehoben.

3. Die Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven zur Regelung von Zusammenkünften bei einer kumulativen 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner/innen in der Stadt Wilhelmshaven vom 17.05.2021 wird hiermit aufgehoben.

4. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben (§ 41 Abs. 4 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).

5. Diese Allgemeinverfügung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung und weiteren Hinweisen hängt bei der Stadt Wilhelmshaven, Fachbereich Gesundheitsamt, Gökerstr. 68, 26384 Wilhelmshaven, im Eingangsbereich zur Kenntnisnahme aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, Klage erhoben werden.

Wilhelmshaven, 21.06.2021

Feist
Oberbürgermeister

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