Stadt Wilhelmshaven

20. Mai 2021

Allgemeinverfügung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 20. Mai 2021

Allgemeinverfügung

der Stadt Wilhelmshaven über die Aufhebung der Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Viruserreger SARS-CoV-2,

hier: Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum

Die Stadt Wilhelmshaven erlässt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 30. Oktober 2020 (in der derzeit gültigen Fassung) i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) i.V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) (jeweils in der derzeit gültigen Fassung) folgende Allgemeinverfügung:

1. Die Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Viruserreger SARS-CoV-2, hier: Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum, vom 04.03.2021 wird hiermit aufgehoben.

2. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben (§ 41 Abs. 4 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).

Begründung

Die Stadt Wilhelmshaven hat eine kumulative 7 Tage-Inzidenz von 15,8 (Stand: 19.05.2021, 00:00 Uhr).

Es war am 18.05.2021 (Stand: 13:30 Uhr) im Vergleich zum Vortag kein weiterer mit dem Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 Neuinfizierter in der Stadt Wilhelmshaven zu verzeichnen.

Insgesamt ist die Infektionslage in der Stadt Wilhelmshaven sehr gemäßigt. Die Stadt Wilhelmshaven hat ihre hohen Inzidenzwerte somit mittlerweile überwunden. Zudem ist das Infektionsrisiko nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen an der frischen Luft bei Einhaltung der Abstandsregeln als sehr gering einzustufen.

Daher wird die Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Viruserreger SARS-CoV-2, hier: Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum, vom 04.03.2021 nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, Klage erhoben werden.

Wilhelmshaven, 19.05.2021

Feist
Oberbürgermeister

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