Stadt Wilhelmshaven

05. März 2021

Maskenpflicht auf der KW-Brücke wird ausgeweitet

Die Maskenpflicht an verschiedenen öffentlichen Orten in Wilhelmshaven bleibt bestehen – und wird auf der Kaiser-Wilhelm-Brücke zeitlich sogar noch ausgeweitet. Die Stadt Wilhelmshaven verlängert entsprechend der Vorgaben aus der aktuellen Landesverordnung ihre Allgemeinverfügung ab dem 8. März 2021.

Konkret bedeutet dies, dass an folgenden Orten eine Maske getragen werden muss:
• Wochenmärkte und angrenzende Parkplätze an Markttagen von 7 bis 12.30 Uhr
• Fußgängerzone Marktstraße täglich von 9 bis 18.30 Uhr
• Vorplatz der Nordseepassage (ZOB) täglich von 6.30 bis 18.30 Uhr
• Kaiser-Wilhelm-Brücke an Samstagen und Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen jeweils von 11 bis 20 Uhr
• Parkplätze vor allen Super- und Baumärkten zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Geschäfte
• Schulhöfe außerhalb der Schulzeiten

Auch auf allen Spielplätzen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend, allerdings nur für Personen ab 15 Jahren.

powered by webEdition CMS