Stadt Wilhelmshaven

08. Oktober 2020

Neue Verordnung regelt Maskenpflicht in Geschäften neu

Mit einer neuen Verordnung ändert das Land Niedersachen die bislang geltenden Corona-Regelungen. In der ab Freitag, 9. Oktober, gültigen Verordnung werden auch Regelungen angepasst, die bislang anders gelebt wurden. Das nimmt die Stadt Wilhelmshaven zum Anlass, um auf einige Neuregelungen konkret hinzuweisen.

So regelt die neue Verordnung zum Beispiel ausdrücklich, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab sofort nicht nur für Kunden in Geschäften gilt, sondern auch für die Mitarbeitenden. Bislang waren sie von der Maskenpflicht ausgenommen – „eine Regelung, deren Sinnhaftigkeit eh nur schwer zu erklären war", äußert sich Amtsarzt Dr. Christof Rübsamen zur Ausweitung der sogenannten Maskenpflicht. In diesem Zuge weist er darauf hin, dass die mittlerweile immer häufiger zu sehenden Mini-Visiere, die am Kinn angesetzt getragen werden, grundsätzlich als nicht-geeignet zur Vermeidung einer Ausbreitung des Virus angesehen werden. In den Gebäuden der Stadtverwaltung werden sie im Zuge der Maskenpflicht nicht akzeptiert, stattdessen sind textile Alltagsmasken oder medizinische Schutzmasken zu tragen. Für Personen, die vom Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen befreit sind und die sich und andere aber trotzdem vor einer Ansteckung schützen wollen, werden als Alternative die sogenannten „Face-Shields", also Vollvisiere, empfohlen.

Neu aufgenommen wurde in die Landesverordnung die Regelung, dass bei privaten Feiern und Treffen außerhalb der eigenen Wohnung mit über 50 Personen ab 18 Uhr keine Spirituosen, ab 22 Uhr gar kein Alkohol mehr ausgeschenkt und getrunken werden darf. Außerdem weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass auch bei privaten Feiern die Abstandsregelungen eingehalten werden müssen. Sobald mehr als zehn Personen zusammenkommen, müssen die Räumlichkeiten also so gewählt werden, dass der Abstand von 1,5 Metern zwischen jedem Anwesenden jederzeit gewährleistet ist. „Feiern im heimischen Wohnzimmern mit mehr als zehn Personen sind somit in den meisten Fällen nicht erlaubt – es sei denn, das Wohnzimmer ist über 75 qm groß", veranschaulicht Rübsamen.

Die neue Verordnung ist auf der Website der Stadt Wilhelmshaven unter www.wilhelmshaven.de zu finden.

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